
Im Sommer kündigte die auch niedersächsische Staatskanzlei Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an – das cosinex Blog berichtete. Inkrafttreten sollen die Anpassungen im ersten Halbjahr 2025.
Die entsprechende regierungsinterne Abstimmung stehe kurz vor dem Abschluss, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Uhlen (CDU) hervorgeht.
Klassenfahrten direkt beauftragen
Anlass der Ankündigung wie auch der Anfrage ist insbesondere der Umstand, dass Schulen vergaberechtlichen Vorgaben unterliegen, die auch die Planung und Organisation von Klassenfahrten betreffen.
Um dabei den Aufwand zu senken, kündigte die Landesregierung im Sommer an, die Direktauftragswertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen. Inzwischen prüfe die Landesregierung sogar, diese Wertgrenze noch höher anzusetzen.
Die Landesregierung hat das Inkrafttreten der für die Wertgrenzenerhöhung erforderlichen Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) im ersten Halbjahr 2025 zum Ziel.
Leistungen mit einem Auftragswert bis zur neuen Wertgrenze sollen am Tag nach der Verkündigung direkt, also ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, aber unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, beauftragt werden können.
- Die Kleine Anfrage mit Antwort der Landesregierung (PDF, 2 Seiten)
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