Jüngst hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates im Kontext der Vergabetransformation veröffentlicht. Eine Debatte über die Entwürfe ist indes nicht mehr zu erwarten.
Die Gesetzentwürfe zur Vergaberechtstransformation und zur Bundestariftreue gehen stoisch den gewohnten Gang durch die parlamentarische Befassung: Nach dem Kabinettsbeschluss hat der Bundesrat zum Vergaberechtstransformationsgesetz Stellung genommen – zur Tariftreue indes nicht.
Schon seit einigen Tagen liegen beide Vorhaben auch aus Bundestagsdrucksachen vor:
- Drucksache 20/14344: Vergaberechtstransformationsgesetz
- Drucksache 20/14345: Tariftreuegesetz
Am 15. Januar wurde überdies die Stellungnahme des Bundesrates nebst Gegenäußerung der Bundesregierung zur Transformation des Vergaberechts veröffentlicht.
Vergabetransformation im cosinex Blog
Bundesrat: Leistungen zur Härtung der Cybersicherheit beschleunigen
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 festgestellt, dass Ergänzungsvorschläge, die im Rahmen einer Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben eingebracht wurden, keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten.
Zudem sollten
§ 117 GWB, §§ 1 und 2 VSVgV entsprechend der Beschlusslage der Digitalministerkonferenz vom 18. Oktober 2024 angepasst oder ergänzt werden, beispielsweise durch eine neue Nummer 6 im Gesetzestext des § 117 GWB, um die Beschaffung von Leistungen zur Härtung der Cyber- und Informationssicherheit zu beschleunigen.
Bundesregierung prüft Anpassung der EU-Vergaberichtlinien
Dem stimmt die Bundesregierung gemäß ihrer Gegenäußerung nicht zu:
§ 117 GWB, §§ 1 und 2 VSVgV beruhen auf engen Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinien, insbesondere hinsichtlich der Ausnahmetatbestände. Die Richtlinie 2009/81/EG und Artikel 16 der Richtlinie 2014/24/EU erlauben derzeit keine allgemeine Ausnahme für die Beschaffung von Leistungen zur Härtung der Cyber- und Informationssicherheit im nationalen Recht.
Ferner habe die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs klargestellt, dass auch die Cyber- und die Informationssicherheit sowie Aspekte der digitalen Souveränität besondere oder wesentliche Sicherheitsinteressen unter anderem im Sinne von §§ 107 und 117 GWB sein könnten. Das Vorliegen sei im Einzelfall zu prüfen. Daneben prüfe die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung der Vorgaben in den EU-Vergaberichtlinien, deren Evaluierung bereits gestartet ist.
Derzeit keine Befassung im Bundestag
Bis zum Ende der Wahlperiode sieht der Sitzungskalender des Bundestags noch zwei Sitzungswochen vor, nämlich in der Kalenderwoche 5 (27. bis 31. Januar) sowie in der Kalenderwoche 7 (10. und 11. Februar).
Die Tagesordnung für die erstgenannte Woche umfasst derzeit keinen der beiden Entwürfe. Der Hinweis, wonach zwischen den Fraktionen „kein Einvernehmen über die Tagesordnung der 209.-211. Sitzung“ bestehe, legt nahe, dass die veränderten Mehrheitsverhältnisse zwischen Koalition und Opposition sowie wahlkampftaktische Gründe hier den Ausschlag geben.
Dass nicht einmal eine erste Lesung der Entwürfe zu erwarten ist, ist bedauerlich. Immerhin hätte man dann erleben können, welche Parlamentarier zum Vergaberecht sprechen würden.
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Tatsächlich dürfte es auf die Sitzungstermine des Bundesrats nicht entscheidend ankommen, weil das Diskontinuitätsprinzip nur den Bundestag betrifft, siehe zur entsprechenden Situation 2017: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/17/20170719-diskontinuitaet.html
Vielen Dank für die hilfreiche Ergänzung!
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Witte