Auch in Sachsen-Anhalt sind seit dem 1. Januar 2025 erhöhte Wertgrenzen in Kraft.

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Bekannt gegeben wurden sie am 06. Dezember 2024 durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Die entsprechende Verordnung über die Auftragsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sieht folgende neue Wertgrenzen vor:

  • Liefer- und Dienstleistungen
    • Für Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro.
    • Für die Direktvergabe bis zu 15.000 Euro.
  • Bauleistungen
    • Für Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro.
    • Für Freihändige Vergaben bis zu 150.000 Euro.
    • Für Direktvergaben bis zu 20.000 Euro.

Freiberufliche Leistungen

Freiberufliche Leistungen können bis zu einem Auftragswert unterhalb von 80.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktvergabe). Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt findet keine Anwendung bei Direktvergaben.

Quelle

Die Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A — Ausgabe 2019 — Auftragswerteverordnung — AwVO) vom 6. Dezember 2024 wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt unter diesem Link zur Verfügung gestellt.