Der sachsen-anhaltinische Landtag

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt wird das von ihr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeiten. Das ist das Ergebnis einer Landtagsdebatte, der mehrwöchige Diskussionen vorangingen.

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Bereits Mitte November erklärte die CDU in Sachsen-Anhalt, das Tariftreue- und Vergabegesetz gehöre auf den Prüfstand. Die Meldung fand unmittelbar Widerhall in der mittelständischen Verbändelandschaft Sachsen-Anhalts, die den hohen Bürokratieaufwand beklagte.

Die Diskussion mündete am 19. Dezember in einer Debatte aus Anlass eines Antrags der AfD-Fraktion, der die Abschaffung des Gesetzes fordert.

Landesregierung: Prozess bereits begonnen

Die Landesregierung erklärte hierzu, es sei bereits ein Prozess initiiert worden, um die Verfahren zu vereinfachen. Dabei gehe es darum, die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Kommunen zu reduzieren, ohne die wichtigsten Ziele des Gesetzes, nämlich faire Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Tariftreue sowie die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, aus den Augen zu verlieren.

Anfang Dezember habe sich der Wirtschaftsminister mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den gewerblichen Kammern, den Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern des Landes und weiteren Vertretern aus Wirtschaft, Handwerk und Industrie getroffen, um Anwendungshindernisse zu benennen und Lösungsansätze zu definieren.

Die erzielten Ergebnisse sollen den zuständigen Landtagsausschüssen zeitnah vorgestellt werden.

Koalition kündigt Gespräche an

Mit Blick auf das auch von seiner Fraktion beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz erklärte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack, man müsse diesbezüglich „auch selbstkritisch sein“. Es sei im Ergebnis mehr Bürokratie geworden, nicht weniger, etwa durch Nachweispflichten oder Umweltstandards. Verbände und Unternehmen erklärten daher, sie kämen damit nicht zurecht und würden sich an Ausschreibungen nicht beteiligen.

Dem stimmte Ulrich Thomas (CDU) zu: Es entspreche der Realität, dass Vergabeverfahren langwierig und kompliziert sind. Thomas sei der SPD-Fraktion daher „dankbar, dass heute das Angebot kam: Okay, wir können noch einmal überlegen“.

Holger Hövelmann (SPD) unterstrich die Bereitschaft seiner Fraktion, über Veränderungen am Gesetz in Gespräche einzutreten. Dabei dürfe das Gesetz nicht in Gänze infrage gestellt werden. Auch die Grundsätze der Tariftreue und Wettbewerbsfairness müssten gewährleistet bleiben.

Hintergrund

Das sachsen-anhaltinische Tariftreue- und Vergabegesetz ist seit dem 1. März 2022 in Kraft – das cosinex Blog berichtete. Neben einem vergabe­spezifischen Mindeststundenentgelt und erhöhten Schwellenwerten sieht das Gesetz auch Bestbieterprinzip vor. Es wurde als Instrument zum Bürokratieabbau eingeführt und sieht die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur noch von demjenigen Bieter vor, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, dem sogenannten Bestbieter.

Titelbild: Foto: Ra Boe / Wikipedia