Mit Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine zuvor angekündigte Anhebung der Wertgrenzen umgesetzt. Sie ist seit dem 1. Januar in Kraft.

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Im Vorgriff auf eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz wurden die Wertgrenzen für Verhandlungs- und freihändige Vergaben von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht.

Bauaufträge können bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus gilt für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 1,0 Mio. Euro.

Direktaufträge dürfen bis zu 10.000 Euro vergeben werden.

OZG-Umsetzung

Überdies sieht das Rundschreiben eine Ausnahme von der Anwendung des Haushaltsvergaberechts bei Aufträgen vor, die zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit dem Ziel vergeben werden,

  • im Wege der Nachnutzung Online-Dienste zu beschaffen, zu betreiben oder
    weiterzuentwickeln,
  • bei der Anwendung solcher Online-Dienste Betreuungs- und Beratungsleistungen zu erbringen oder
  • Fachverfahren an solche Online-Dienste oder IT-Basisdienste anzubinden.

Quelle und Links

Titelbild: Staatskanzlei RLP / Sämmer