In bester Tradition möchten wir auch in diesem Jahr unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das beginnende Vergabejahr verbinden. Im Namen der cosinex und unserer Teams wünsche ich Ihnen für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg.
Ihr Carsten Klipstein
Januar
E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar gilt die Pflicht zur Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland).
Ebenfalls ab dem 1. Januar ist die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze möglich, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (B2B-Umsätze im Inland).
E-Vergabe in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die elektronische Vergabe ab einem Auftragswert von 150.000 € für Vergabeverfahren, die ab dem 1. Januar beginnen, verpflichtend.
Lieferkettensorgfaltspflicht
Ab dem 1. Januar können Unternehmen ihre Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch die Berichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzen. Das hatte die Ampel-Regierung im Rahmen einer „Wachstumsinitiative“ beschlossen.
EU-Taxonomie-Verordnung
Ab dem 1. Januar greift die EU-Taxonomie-Verordnung. Dabei handelt es sich um ein System zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das weite Teile der deutschen Wirtschaft und insbesondere Architektur- und Ingenieurbüros, die selbst berichtspflichtig sind, unmittelbar betreffen wird.
In Bayern treten am 1. Januar erhöhte Wertgrenzen in Kraft. Direktaufträge sind bis 100.000 Euro möglich, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen sind bei allen Aufträgen im Unterschwellenbereich möglich. Bei der Vergabe von Bauleistungen sind Direktaufträge bis 250.000 Euro möglich, freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 Euro. Die Erhöhung ist befristet bis zum 31. Dezember 2029.
Februar
Neuwahl
Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Kommunalrichtlinie
Seit dem 1. November 2024 ist die vom Bundeswirtschaftsministerium überarbeitete Kommunalrichtlinie in Kraft. Anträge nach der neuen Richtlinie können ab dem 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden.
März
Evaluation der EU-Vergaberichtlinien
Am 7. März endet die Konsultation der EU-Vergaberichtlinien, die Mitte Dezember durch die EU-Kommission gestartet wurde. Sie soll Grundlage einer Novellierung der Richtlinien sein, wie von Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien angekündigt.
Ökodesign-Verordnung
Die Europäische Kommission will bis März 2025 in einem Arbeitsplan für alle Produktgruppen festlegen, für die in den nächsten Jahren Produktverordnungen entsprechend der Ökodesign-Verordnung erarbeitet werden sollen. So habe die Kommission die Arbeit an einer Stahl-Produktverordnung bereits begonnen.
Hamburg wählt
Am 2. März findet mit der Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft die nach derzeitigem Stand einzige Landtagswahl im Jahr 2025 statt.
Rheinland-Pfalz: Vergabeerleichterungen
Die Vergabeerleichterungen infolge der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz sollen am 31. März auslaufen.
April
Rheinland-Pfalz
Am 1. April 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz zur Pflicht.
eForms
Die erweiterten Laufzeiten mehrerer eForms-SDKs laufen Ende April aus. Mehr dazu erklären wir in diesem Beitrag. Im cosinex Vergabemarktplatz können Projekträume, welche auf dem eForms-DE 1.1 Standard basieren, noch bis zum 30.04.2025 veröffentlicht werden. Analog verhält es sich mit Berichtigungen zu diesen Verfahren.
Mai
Berlin: Einmaliger Feiertag am 8. Mai
Anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes des Zweiten Weltkriegs wird der 8. Mai 2025 in Berlin zum gesetzlichen Feiertag.
2028 erhalten Berlinerinnen und Berliner einen weiteren einmaligen Feiertag: den 17. Juni. Anlass ist das 75-jährige Jubiläum des Volksaufstands in der DDR.
Vergabesymposium
Am 20. und 21. Mai findet zum vierten Mal das Vergabesymposium in Bochum statt. Informationen zu Agenda und Anmeldung erhalten Sie hier.
Vergabesymposium 2025
- 20. – 21. Mai 2025
- Jahrhunderthalle Bochum
- 32 Referenten · 2 Fachforen · 12+ Masterclasses
Juni
Änderung der Gewerbeordnung
Am 1. Juni wird eine Änderung der Gewerbeordnung (GewO) wirksam, die Auswirkungen auf Abfragen nach dem Wettbewerbsregister hat: Dessen Satz 1 Nr. 4 zu Auskunftsmöglichkeiten nach § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, § 23 AEntG und § 81 GWB wird gestrichen. Bei den Auskunftsberechtigten in Satz 2 werden die öffentlichen Auftraggeber gestrichen.
Barrierefreiheit
Wer bestimmte informationstechnische Produkte und digitale Dienstleistungen in Verkehr bringt, muss ab dem 28. Juni 2025 die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllen.
November
Digitale Veröffentlichung in Thüringen
Auftraggeber in Thüringen sind ab dem 30. November verpflichtet, eine digitale Veröffentlichung des Auftrags auf der Landesvergabeplattform oder dem Nationalen Bekanntmachungsservice (BKMS) zu gewährleisten.
Vor dem Stichtag gilt, dass staatliche Auftraggeber die Landesvergabeplattform nutzen können. Danach gilt die folgende Regelung:
Staatliche Auftraggeber im Sinne des § 2 Abs. 1 sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1, kommunale Auftraggeber im Sinne des § 2 Abs. 2 und juristische Personen im Sinne des § 2 Abs. 3 haben sicherzustellen, dass die Bekanntmachung eines öffentlichen Auftrags auf der zentralen Landesvergabeplattform oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes in elektronischer Form ermittelt werden kann.
Neue EU-Schwellenwerte
Alle zwei Jahre und im Regelfall im November werden die neuen EU-Schwellenwerte veröffentlicht. Die Schwellenwerte werden gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen festgesetzt. Die aktuell gültigen Werte finden Sie hier.
Dezember
Saubere Fahrzeuge
Bis zum 31. Dezember soll bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ein Mindestanteil an sauberen Fahrzeugen von 38,5 % erreicht werden. Für LKW sind dies 10 %, für Busse 45 %.
Das geht aus dem 2021 beschlossenen Gesetz über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge hervor, welches die europäische Clean-Vehicles-Directive (CVD) in nationales Recht umsetzt.
Digitalstrategie
Bis Ende 2025 soll die Digitalstrategie der Bundesregierung Früchte tragen: Messen lassen wollte sich die Bundesregierung ihr zufolge unter anderem daran, dass die Erfahrungen aus der (dann erfolgten) Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei Bund und Ländern Eingang in ein „OZG 2.0“ gefunden haben.
Wohnungsbau
Ebenfalls bis Ende 2025 sollte die Umsetzung der „Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive“ erfolgen, die das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ auf Initiative der Bundesbauministerin Klara Geywitz beschlossen hatte.
Der Maßnahmenkatalog umfasste die befristete Anhebung der Wertgrenzen, die bessere Ausstattung von Vergabestellen sowie Anpassungen bezüglich der Fach- und Teillosvergabe und der Tariftreue.
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Titelbild: Supatman – Adobe Stock