Titelblätter der Koalitionsverträge aus Brandenburg, Thüringen und Sachsen mit den jeweiligen Leitsprüchen.

Im Herbst wurden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Inzwischen liegen in allen drei Ländern Koalitionsverträge vor, die jeweils auch vergaberechtliche Vorhaben umfassen.

Sachsen

In Sachsen haben CDU und SPD am Freitag, dem 17. Dezember, ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet.

Bürokratiearmes sächsisches Vergabegesetz

Im Kapitel Der Freistaat Sachsen als Dienstleister verpflichten sich die Koalitionäre dazu, ein bürokratiearmes sächsisches Vergabegesetz zu schaffen.

Dessen Regelungen sollen für Vergaben auf Landesebene gelten und der kommunalen Ebene zur Anwendung empfohlen werden. Ein Vergabemindestlohn in Höhe von 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn soll zum 1. Januar 2027 verankert sein.

Verzicht auf vergabefremde Kriterien – Ausnahme: Ausbildung

Unternehmen, die ausbilden, sollen bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus will man auf weitere „vergabefremde Kriterien“ verzichten.

Schwellenwerte planen CDU und SPD für Bauleistungen auf 155.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen auf 102.000 Euro zu erhöhen. Vermutlich sind hier Wertgrenzen für den Unterschwellenbereich gemeint, offen bleibt indes, für welche Verfahrensarten.

Einig sind sich die Koalitionspartner, dass Vergaben im Bereich SPNV/ÖPNV auch auf kommunaler Ebene an Löhne und Arbeitsbedingungen geknüpft sein müssen, die den geltenden Tarifbedingungen entsprechen. Dies gelte auch für länderübergreifende Verkehre. Bei einem Betreiberwechsel in diesem Bereich müsse eine Übernahme der Beschäftigten garantiert werden.

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Thüringen

Im Freistaat Thüringen mussten sich mit CDU, BSW und SPD drei Parteien auf ein Vertragswerk einigen. Der Text bündelt die vergaberechtlichen Vorhaben der Koalition unter der Überschrift Faire Vergabe & gute Arbeit – In Thüringen investieren und sieht vor, öffentliche Vergaben zu erleichtern, zu verschlanken und zu beschleunigen „mit dem Ziel einer höheren Beteiligung“.

Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse wollen die Koalitionäre „im Lichte der bundesgesetzlichen Vergabe- und Tariftreuerechtsreform“ anpassen. Dabei wolle man sich für eine stärkere Tarifbindung einsetzen und dabei die Wichtigkeit der Arbeit der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkennen.

Vergabe von Planungsleistungen vereinfachen

Um stärkere Investitionen im Baubereich zu ermöglichen, sollen die Thüringer Bauordnung und die Vergabe von Planungsleistungen stark vereinfacht werden. Dabei will sich die Koalition für die Stärkung von freien Vergaben und beschränkten Ausschreibungen einsetzen.

Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle

Im Abschnitt zu einer Verwaltungsreform wird die Prüfung einer zentralen Vergabe- und Beschaffungsstelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Aussicht gestellt.

Brandenburg: Vergaberecht vereinfachen

In Brandenburg regiert künftig eine Koalition aus SPD und BSW, deren Vertragswerk ebenfalls eine Tariftreueregelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorsieht. Hierzu soll das Brandenburgische Vergabegesetz angepasst und die Vergabe an die Tarifbindung eines Unternehmens gekoppelt werden. Der Vergabemindestlohn soll auf 15 Euro angehoben und entsprechend der Einkommensentwicklung dynamisch erhöht werden.

Das brandenburgische Vergaberecht soll vereinfacht, die Wertgrenzen bei den Vergaben sollen überprüft werden. Bürokratischen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen will das Land auch auf EU- und Bundesebene entgegentreten. EU- und Bundesregelungen sollen im Zuge dessen 1:1 umgesetzt werden, ohne zusätzliche Landesregelungen „draufzusatteln“.