Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 22. November das novellierte Landesvergabegesetz verabschiedet. Es ist seit dem 6. Dezember in Kraft.
Damit folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses, der die Annahme des Regierungsentwurfs mit lediglich einer Ergänzung empfahl. Diese Ergänzung stammte ihrerseits aus der Regierung, nämlich vom Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Mit ihr würde die Anwendung des § 99 Nr. 4 GWB bei Unterschwellenvergaben abgeschafft – das cosinex Blog berichtete.
Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Art und beziehen sich unter anderem auf veraltete Verweise auf die VOB/A sowie den inzwischen vom Bundesmindestlohn überholten Vergabemindestlohn.
Das geänderte Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wurde am 5. Dezember im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben und trat am 6. Dezember in Kraft.
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