
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen.
Update vom 12. Januar 2026: Die Erhöhung wurde mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 verlängert. Näheres dazu finden Sie hier.
Update vom 13. August 2026: Auch die verlängerte Wertgrenze von 15.000 Euro netto gilt nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 erlaubt § 55 Abs. 2 BHO in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes Direktaufträge des Bundes bis 50.000 Euro netto. Den aktuellen Stand und seine Folgen für die nachhaltige Beschaffung beschreibt unser Beitrag Vergabebeschleunigung und Nachhaltigkeitspflichten.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Auf diesen Wert hätten sich das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien bereits im Rahmen der Ressortabstimmung zum Vergabetransformationsgesetz geeinigt.
Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Die Erhöhung wird auf ein Jahr befristet.
Allgemeine Erhöhung angestrebt
Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird dem BMWK zufolge vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zur Diskussion gestellt.
Anlass der Erhöhung
Anlass für die vorgezogene Erhöhung ist das Auslaufen der krisenbedingten Anhebung der Direktauftragswertgrenze für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf 5.000 Euro.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft. Die Erleichterungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger Anwendung finden.
Quelle
Pressemitteilung des BMWK: Deutliche Bürokratieentlastung bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge durch den Bund beschlossen
Titelbild: A.Savin (Wikimedia Commons · WikiPhotoSpace), FAL, via Wikimedia Commons