Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.
Darüber informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Pressemitteilung. Auch der Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes hat das Kabinett passiert. Beide Vorhaben wurden umfassend im cosinex Blog vorgestellt:
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Synopsen der Änderungen in UVgO, VgV und GWB
In der laufenden Sitzungswoche vom 4. bis 6. Dezember wurden beide Vorhaben nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Selbst bei einer Einbringung blieben nach derzeitigem Stand lediglich sechs Sitzungswochen des Deutschen Bundestags für die parlamentarische Befassung. Im Raum steht allerdings auch die Streichung einzelner Sitzungswochen im Januar und Februar, der Ältestenrat und Plenum noch zustimmen müssten.
Da das Vergabetransformationspaket als zustimmungspflichtig gilt, müssen indes auch die Sitzungstermine des Bundesrats berücksichtigt werden, das sind der 20. Dezember sowie der 14. Februar. Zur Gültigkeit des Diskontinuitätsprinzips in diesem Zusammenhang finden Sie Hinweise in den Kommentaren. Dass die Gesetzentwürfe bis zum Beschluss gelangen, erscheint daher fraglich. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir selbstverständlich zeitnah berichten.
Der Beschluss beider Vorhaben durch das Kabinett sorgte für Nachfragen seitens der Journalisten in der Bundespressekonferenz:
Titelbild: Tischbeinahe, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Tatsächlich dürfte es auf die Sitzungstermine des Bundesrats nicht entscheidend ankommen, weil das Diskontinuitätsprinzip nur den Bundestag betrifft, siehe zur entsprechenden Situation 2017: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/17/20170719-diskontinuitaet.html
Vielen Dank für die hilfreiche Ergänzung!
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Witte