Mit einem Leitfaden unterstützen die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure die Planungsbranche bei einer ab 2025 eintretenden neuen Berichterstattungspflicht.
Planungsbüros unmittelbar betroffen
Ab dem 1. Januar 2025 greift die EU-Taxonomie-Verordnung. Dabei handelt es sich um ein System zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das weite Teile der deutschen Wirtschaft und insbesondere Architektur- und Ingenieurbüros, die selbst berichtspflichtig sind, unmittelbar betreffen wird.
Planungsbüros können auch indirekt über die Auftraggeberinnen und Auftraggeber von der Taxonomie-Verordnung betroffen sein; entweder, weil diese selbst berichtspflichtig sind, oder weil gewünscht ist, ein Projekt taxonomiekonform zu realisieren.
Gerade für die Planungsbranche bringt die EU-Taxonomie also umfassende Veränderungen mit sich. Der Leitfaden soll Planungsbüros dabei unterstützen, sich in den komplexen Dokumenten der EU-Taxonomie zurechtzufinden und konkrete Hinweise zur Umsetzung der Standards geben. So sollen Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, gezielt und kompetent beraten können.
Begriffe, Verweise und ein Fallbeispiel
In dem Dokument werden die EU-Taxonomie und wichtige Begriffe wie Taxonomiekonformität, Deaggregation und Level(s) sowie die ihr zugrundeliegenden Normen erläutert. Ihre Relevanz für die Planungsbranche wird erklärt. Wichtige Dokumente wir die Annexe der EU-Taxonomie-Dokumente und Annexe werden direkt verlinkt.
Das abschließende Kapitel zur Anwendung in der Praxis beantwortet Fragen zur Berichterstattung, zu nationalen Zertifikaten wie denen des DGNB und verdeutlicht das Vorgehen an einem Fallbeispiel.
Download des Leitfadens
Den Leitfaden EU-Taxonomie für Planungsbüros können Sie hier als PDF herunterladen.
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