Der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat seine Beschlussempfehlung zur Änderung des Landesvergabegesetzes abgegeben. Der Landtag soll demnach dem Regierungsentwurf mit lediglich einer Ergänzung zustimmen.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Diese Ergänzung stammt ihrerseits aus der Regierung, nämlich vom Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Mit ihr würde die Anwendung des § 99 Nr. 4 GWB bei Unterschwellenvergaben abgeschafft – das cosinex Blog berichtete.

Dem Ausschussvorschlag zufolge erhält § 1 Abs. 1 Satz 3 des Landesvergabegesetzes künftig folgende Fassung:

„Dieses Gesetz gilt nicht für Auftraggeber nach § 99 Nummer 4 GWB oder soweit das Vergabeverfahren im Namen oder im Auftrag des Bundes oder eines anderen Bundeslandes oder gemeinsam mit Auftraggebern anderer Bundesländer durchgeführt wird.“

Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Art und beziehen sich unter anderem auf veraltete Verweise auf die VOB/A sowie den inzwischen vom Bundesmindestlohn überholten Vergabemindestlohn.

Landtag entscheidet am 20. November

Der Gesetzentwurf sowie der Ausschlussvorschlag lassen sich der Beschlussempfehlung entnehmen. Der Entwurf steht bereits auf der Tagesordnung für die 27. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Mittwoch, dem 20. November 2024. Im Fall der Annahme des Gesetzes durch den Landtag treten die Änderungen am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Titelbild: Gerd Seidel (Rob Irgendwer), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons