Die CDU in Sachsen-Anhalt stellt das Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Prüfstand, das die Koalition aus CDU, SPD und FDP vor zwei Jahren beschlossen hatte. Darüber berichtete die Mitteldeutsche Zeitung am 11. November.
Landeswirtschaftsminister Sven Schulze (CDU), der auch Vorsitzender der CDU Sachsen-Anhalt ist, wolle die Regelung überprüfen lassen, hieß es weiter.
Hoher Bürokratieaufwand
Die Meldung fand unmittelbar Widerhall in der mittelständischen Verbändelandschaft Sachsen-Anhalts. So erklärte Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, dass die Diskussion im Handwerk positiv aufgenommen werde:
„Unternehmen aus dem Handwerk beteiligen sich häufig nicht an öffentlichen Ausschreibungen, da der Bürokratieaufwand im Vergleich zu privaten Aufträgen sehr viel größer ist.“
Das führe dazu, dass noch jedes zehnte Unternehmen öffentliche Aufträge annimmt. Auch angesichts der schwächelnden Konjunktur plädieren die Handwerksbetriebe daher für eine Vereinfachung der Regularien. Damit wäre beiden Seiten geholfen, der Öffentlichen Hand und den Unternehmen.
„Wir haben eine wirtschaftliche Notlage. Diese rechtfertigt, dass wir das bürokratische Vergabegesetz für die nächsten zwei Jahre aussetzen“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, am 20. November.
Baugewerbe: Abschaffung des Vergabegesetzes
Der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt fordert sogar die Abschaffung des Vergabegesetzes:
„Unsere Mitgliedsunternehmen sehen sich zunehmend gezwungen, Aufträge der öffentlichen Hand abzulehnen, da die bürokratischen Hürden – selbst bei kleinen Projekten – in keinem Verhältnis zur Auftragsgröße stehen.“
Bürokratieabbau durch Bestbieterprinzip?
Das sachsen-anhaltinische Tariftreue- und Vergabegesetz ist seit dem 1. März 2022 in Kraft – das cosinex Blog berichtete. Neben einem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt und erhöhten Schwellenwerten sieht das Gesetz auch Bestbieterprinzip vor. Es wurde als Instrument zum Bürokratieabbau eingeführt und sieht die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur noch von demjenigen Bieter vor, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, dem sogenannten Bestbieter.
Verwandte Beiträge
Titelbild: Min. Sven Schulze, Landesvorsitzender © Vincent Grätsch