Das Umweltbundesamt hat einen Teilbericht zur Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der öffentlichen Beschaffung veröffentlicht.
Mit dem Teilbericht, der Zwischenergebnis des laufenden Forschungsprojekts „Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klima- und Kreislaufwirtschaftsaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis“ ist, geben die Verfasser Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen konkrete Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Der Fokus liegt dabei auf der Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien im Vergabeverfahren.
Inhaltlich befasst sich der Bericht mit den rechtlichen Grundlagen des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Hinblick auf die öffentliche Beschaffung. Dabei werden insbesondere die folgenden Punkte beleuchtet:
- Das allgemeine Berücksichtigungsgebot für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 1 und 2 KSG,
- die spezielle Berücksichtigungspflicht des Bundes bei Beschaffungen in § 13 Abs. 2 und 3 KSG,
- die Rolle des CO2-Schattenpreises bei der Beschaffung des Bundes (§ 13 Abs. 1 Satz 3 KSG) sowie
- die Bevorzugungspflicht ressourcenschonender Produkte in § 45 Abs. 2 Satz 1 KrWG.
Berücksichtigt wird die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich sowie GWB, VgV, UVgO und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima).
Der Bericht gliedert sich in sieben Kapitel. Neben einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Klima- und Ressourcenschutzaspekte in den einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens systematisch dargestellt. Dazu gehören die Bedarfsermittlung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Leistungsbeschreibung, die Eignungskriterien, die Zuschlagskriterien und die Auftragsausführungsbedingungen. Abschließend widmet sich der Bericht der Dokumentation des Vergabeverfahrens.
Praxisbezug
Die Autoren geben im Teilbericht eine Reihe von praxisbezogenen Hinweisen zur Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutzaspekten in der öffentlichen Beschaffung.
Integration von Klima- und Ressourcenschutz in frühen Phasen
Die Autoren betonen die Bedeutung der Berücksichtigung dieser Aspekte bereits in der Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dies soll sicherstellen, dass umweltfreundliche Optionen frühzeitig in Betracht gezogen werden und in die Leistungsbeschreibung einfließen.
Konkrete Schritte zur Berücksichtigung von Emissionen
Der Bericht enthält Anleitungen zur Prognose von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus einer Beschaffung. Dabei wird auf die Hilfestellungen des Umweltbundesamtes verwiesen und die Verwendung von Standardwerten vorgeschlagen, bis detailliertere Hilfestellungen verfügbar sind.
Umgang mit dem CO₂-Schattenpreis
Die Autoren erklären die Funktionsweise des CO₂-Schattenpreises und betonen, dass dieser über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme anzuwenden ist. Sie weisen auch auf die Herausforderungen bei der Festlegung der Bilanzgrenze für die zu berücksichtigenden Emissionen hin.
Pragmatischer Ansatz bei der Ermittlung von Emissionen
Die Autoren plädieren für einen pragmatischen Ansatz bei der Ermittlung der CO₂-Bilanz, der auch Pauschalierungen und Typisierungen zulässt. Sie sehen hier eine wichtige Rolle von Handreichungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes und der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.
Priorisierung der Recyclingfähigkeit bei Ressourcenschonung
Im Bereich Ressourcenschutz empfehlen die Autoren, bei der Auswahl von Produkten bevorzugt auf Kriterien der Recyclingfähigkeit zu achten. Sie heben hervor, dass die Lebensdauer eines Produkts nicht mit seiner Nutzungsdauer innerhalb einer Behörde gleichzusetzen ist. Produkte können nach ihrer Nutzung in einem Bereich zur Weiternutzung oder Wiederaufbereitung innerhalb oder außerhalb der Beschaffungsstelle weitergegeben werden.
Konkrete Formulierungshilfen
Der Bericht liefert konkrete Formulierungsvorschläge für die Leistungsbeschreibung, beispielsweise die Forderung nach mehrjähriger Gewährleistung, Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Kennzeichnung der Materialbeschaffenheit.
Nutzung von Umweltmanagementsystemen
Die Autoren empfehlen die Forderung nach Umweltmanagementsystemen wie EMAS oder ISO 14001 als Eignungskriterium in Vergabeverfahren.
Berücksichtigung der Lebenszykluskosten
Der Bericht hebt die Bedeutung der Lebenszykluskostenanalyse hervor und zeigt auf, wie diese auch externe Kostenfaktoren wie Umweltauswirkungen einbeziehen kann.
Ressourcenschutzaspekte in den Zuschlagskriterien
Die Autoren betonen, dass die Bevorzugungspflicht ressourcenschonender Produkte auch die Gewichtung der Zuschlagskriterien beeinflusst. Ressourcenschutzaspekte sollten stärker gewichtet werden als andere Kriterien.
Möglichkeiten der Vertragsgestaltung
Der Bericht zeigt auf, wie Klima- und Ressourcenschutzaspekte durch Auftragsausführungsbedingungen im Vertrag verankert werden können. Beispiele hierfür sind die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegverpackungen, die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel oder die Schulung von Mitarbeitern zu Umweltschutzthemen.
Quelle und Links
Verfasst wurde der Teilbericht von Andreas Hermann und Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut e.V. in Berlin im Auftrag des Umweltbundesamtes. Er kann hier kostenfrei als PDF bezogen werden.
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Titelbild: Scott Rodgerson – Unsplash