Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket am Montag, dem 30. September, an die Bundesressorts versandt. Darüber informierte das Ministerium in einer Pressemitteilung.
Die Reform des Vergaberechts – mit dem Ziel einer möglichst einfachen, schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Beschaffung – sei ein wichtiger Baustein zur Entlastung der deutschen Wirtschaft und der Verwaltung wie auch zur Transformation zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft, wie das Ministerium darin erklärte.
Direktkäufe, Nachweispflichten, Digitalisierung
Öffentliche Verwaltung und Wirtschaft würden durch das Paket im Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro entlastet. Der Vorschlag des BMWK, der nun den Bundesressorts vorliegt, sieht unter anderem vor, dass kleinere Aufträge einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben, Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und die Digitalisierung in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren weiter vorangetrieben werden.
Der Vorschlag des BMWK stärke die nachhaltige Beschaffung, indem unter anderem die Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten in Vergabeverfahren rechtlich verbindlicher ausgestaltet wird.
Weitere Maßnahmen im Vergabetransformationspaket umfassen unter anderem
- die Ermöglichung zielgerichteter Direktaufträge u.a. für innovative Leistungen von Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen sowie über Online-Marktplätze,
- geringere Dokumentationspflichten,
- eine zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform,
- verschiedene Änderungen zur verstärkten Berücksichtigung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen,
- die Möglichkeit zum Ausschluss von Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten in kritischen Bereichen,
- Klarstellungen unter anderem zur interföderalen Verwaltungsdigitalisierung sowie eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit Augenmaß.
Habeck: „Ein Befreiungsschlag“
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:
Die Reform des Vergaberechts ist ein Befreiungsschlag: Wir bauen Bürokratie spürbar ab: Verfahren werden schneller und einfacher, Nachweispflichten werden deutlich reduziert. Das entlastet die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung, vor allem die Kommunen. Das spart pro Jahr 1,3 Milliarden Euro – bei dieser Höhe liegt die gesamte Entlastungswirkung jährlich für Wirtschaft und Verwaltung. Die öffentliche Beschaffung wird unbürokratischer, digitaler und nachhaltiger. Eine Reform dieses Ausmaßes hat es seit langem nicht mehr gegeben, das ist ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen, gut für Start-ups, gut für gemeinwohlorientierte Unternehmen, gut für die Wirtschaft insgesamt – und gut für all die Mitarbeiterinnen und Mitarbieter in der Verwaltung, die sich mit dem Vergaberecht rumschlagen.
Eine Analyse des Referentenentwurfs folgt nach dessen Vorliegen.
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Titelbild: A.Savin (Wikimedia Commons · WikiPhotoSpace), FAL, via Wikimedia Commons