Der Berliner Senat hat einen Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus zur Stärkung des Fairen Handels beschlossen. Darin wird auch eine Ausführungsvorschrift angekündigt, die bis Ende 2025 vorliegen soll.
Fairer Handel zielt darauf ab, benachteiligte Produzenten entlang von Lieferketten insbesondere im Globalen Süden zu unterstützen, Mindestpreise zu garantieren, gute Arbeitsbedingungen und faire arbeitsrechtliche Regelungen zu fördern und nachhaltige Produktionsmethoden zu implementieren, die auch den Umweltschutz voranbringen.
Bündelung von Maßnahmen
Mit dem Aktionsplan sollen erstmalig alle Maßnahmen gebündelt werden. Dieser fasst Informations- und Bildungsarbeit zur Sensibilisierung von verschiedenen Berliner Akteursgruppen und konkrete Unterstützung für die öffentliche Vergabepraxis in Berlin mit dem Ziel zusammen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu unterstützen.
Giffey: Kompetenzstelle Faire Beschaffung eingerichtet
Dazu die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey:
„Berlin ist eine soziale Stadt und dazu gehört natürlich auch ein nachhaltiges, insbesondere sozial gerechtes Wirtschaften. Das Land geht hier mit gutem Beispiel voran. Das Aktionsbündnis Fairer Handel wird eine Vielzahl von Maßnahmen der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit für verschiedene Stakeholdergruppen durchführen, um dem Thema in der Stadt mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Außerdem haben wir die Berliner Kompetenzstelle Faire Beschaffung eingerichtet, die Schulungen und Fortbildungen für die Verantwortlichen im Bereich Beschaffung in unseren staatlichen Institutionen anbietet.“
Im Aktionsplan Fairer Handel wird auch die Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift mit Kriterien für den Fairen Handel bei der öffentlichen Auftragsvergabe angegangen.
Diese soll bis Ende 2025 vorliegen und dient dem Ziel, Arbeitnehmerrechte auch in anderen Ländern zu schützen und die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz bei der öffentlichen Beschaffung von Produkten zu berücksichtigen.
Öffentliche Hand mit Vorbildfunktion
Das Land Berlin und die landeseigenen Berliner Unternehmen geben jährlich über fünf Milliarden Euro für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen aller Art aus. Die öffentliche Hand will dabei Vorbild sein und ihre Beschaffungsstrategie nach sozialen Kriterien ausrichten. Das bedeutet unter anderem die Wahrung von Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Lieferketten sowie eine faire Bezahlung.
Durch Informations- und Bildungsarbeit soll es außerdem gelingen, den Fairen Handel in relevanten Branchen wie in der Gastronomie und Hotellerie zu stärken. Des Weiteren wird alle zwei Jahre mit Beginn 2025 zu einem Runden Tisch „Dialog für faire Beschaffung“ eingeladen. Hier sollen zukünftige Entwicklungen und die strategische Planung einer fairen Beschaffung unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen entwickelt werden.
Den Rahmen bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele. Diese sogenannten Sustainable Development Goals (SDG) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 2015 in ihrer Agenda 2030 gesetzt.
Quelle und Links
- Den Aktionsplan Fairen Handel stärken als Drucksache des Abgeordnetenhauses herunterladen
- Pressemitteilung Senat beschließt Berliner Aktionsplan Fairer Handel
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Titelbild: Florian Wehde – Unsplash