Auch Niedersachsen strebt Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Dafür sollen Wertgrenzen für alle Vergabeverfahrensarten angehoben werden.

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Darüber informiert die niedersächsische Staatskanzlei in einer Presseinformation. Ministerpräsident Stephan Weil, Kultusministerin Julia Willie Hamburg, Umweltminister Christian Meyer und Wirtschaftsminister Olaf Lies geben darin Einblicke in den Stand der Umsetzung des Bund-Länder-Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sowie in landeseigene Vereinfachungs- und Beschleunigungsmaßnahmen.

Anpassung der Wertgrenzenverordnung

Neben Ausführungen zu den Themen Energie, Bildung, Bauen und Förderwesen werden auch Änderungen im Vergaberecht angekündigt. Die niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) soll folgendermaßen angepasst werden:

Liefer- und Dienstleistungen sollen bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro (statt bislang 1.000 Euro) direkt beauftragt werden können. Bei Bauleistungen soll dies bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein.

Ferner sollen die Grenzen bei Verhandlungsvergaben auf 50.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 100.000 Euro verdoppelt werden.

Im Baubereich beabsichtigt die Landesregierung, freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert zu ermöglichen – bisher galt die 25.000 Euro-Schwelle als Einzelauftragswert.

Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.

Anlass: Vergabe von Klassenfahrten

Als einen Auslöser für diese Anpassungen nennt die Landesregierung Schwierigkeiten bei der Organisation und „Vergabe“ von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen: „Diese müssen nach neuem EU-Recht ausgeschrieben werden. Mit der Anhebung der Vergabegrenze, wird der Aufwand reduziert, da für Klassenfahrten zukünftig wieder der Weg der Direktvergabe möglich sein wird.“

Entlastung für Vergabestellen, Wirtschaft und Bürger

Durch diese Erleichterungen würden die Vergabestellen des Landes und der Kommunen wie auch der Kammern erheblich entlastet, die die Landesregierung erklärte. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten sich auf die größeren und anspruchsvolleren Vorhaben konzentrieren.

Entlastet würden auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich dann auch um kleinere Aufträge bemühen können.

Auch Bürgerinnen und Bürgern komme es im Endeffekt zugute, „wenn beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern schneller beauftragt werden kann oder wenn eine Schule schneller eine bessere Ausstattung erhält.“

Titelbild: connormik – Pixabay