Die meisten Bundesländer verbieten einer aktuellen Umfrage zufolge bereits den Einkauf bestimmter Einwegverpackungen und -Produkte analog zur AVV Klima des Bundes oder planen die Einführung entsprechender Negativlisten.
Seit Januar 2022 ist die Beschaffung von Einweg-Produkten auf Bundesebene durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) durch eine Negativliste untersagt. Das betrifft fast alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und Kaffeekapselmaschinen.
Im Rahmen einer Umfrage hat der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) den Stand bei den Bundesländern erhoben. Das Fazit der Umfrage lautet: Zwölf der sechzehn Bundesländer vermeiden in ihren Behörden nicht konsequent genug umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte.
Die Ergebnisse im einzelnen:
- Berlin nutzt eine Negativliste ab einem geschätzten Auftragswert (ohne USt.) von 50.000 € bei Bauleistungen und von 10.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen.
- Hamburg nutzt eine Negativliste, die unabhängig von Auftragswerten gilt.
- In Niedersachsen trat im November 2023 trat die Verwaltungsvorschrift zur nachhaltigen Beschaffung in Kraft, die eine auftragswertunabhängige Negativliste umfasst.
- Schleswig-Holstein plant die Verabschiedung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Leitfadens für die öffentliche Beschaffung noch in diesem Jahr
- „Gute Voraussetzungen“ sieht die DUH in Bremen: Bei der geplanten Überarbeitung der Bremer Beschaffungsvorschrift sollen klimafreundliche und abfallvermeidende Maßnahmen verstärkt sowie die Liste der von der Beschaffung ausgeschlossenen Produkte erweitert werden.
- Ähnlich in Thüringen: Nach Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes steht die Überarbeitung der Thüringer Verwaltungsvorschrift an; die Einbeziehung einer Negativliste werde geprüft.
- In Baden-Württemberg sei bei der Novellierung der einschlägigen Norm die Einführung einer Negativliste geprüft worden. Die überarbeitete VwV Beschaffung liegt indes inzwischen vor und umfasst zwar dezidierte Vorschriften zur nachhaltigen Beschaffung von Lebensmitteln, jedoch keine konkrete Negativliste.
- In Bayern werde eine Negativliste im Rahmen einer Novellierung der Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen geprüft.
- Auch in Brandenburg werde – im Rahmen des dortigen Klimaplans – geprüft, ob und wie eine Negativliste auf Landesebene übernommen werden kann.
- Hessen beabsichtigt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz anzupassen. Aktuell wird geprüft, wie umweltrelevante Beschaffungsvorgaben konkretisiert werden können.
- Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet derzeit ein Landesklimaschutzgesetz mit dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030. Die klimaneutrale Beschaffung solle hierbei eine wichtige Rolle spielen.
- Rheinland-Pfalz: Hier diente bisher die bundesweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) als Grundlage der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen. Da die AVV-EnEff 2022 von der AVV Klima abgelöst wurde, werde die Verwaltungsvorschrift des Landes überarbeitet.
- Sachsen: Der Referentenentwurf eines neuen Vergabegesetzes sehe als Neuregelung vor, dass bei der Beschaffung zukünftig Lebenszykluskosten und Energieeffizienz verpflichtend zu berücksichtigen seien. Allerdings war die Verabschiedung in der bald endenden Wahlperiode zuvor ausgeschlossen worden. Ob und mit welchen Zielsetzung eine neue sächsische Landesregierung das Vergaberecht novellieren wird, ist gegenwärtig nicht absehbar.
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt planen derzeit keine Einführung von Negativlisten. Aus dem Saarland habe die DUH keine Antwort auf ihre Anfrage erhalten.
Prozess „im Schneckentempo“
So blieben Potenziale für eine klimafreundlichere Beschaffung ungenutzt, wie Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, bemängelte:
Zwar gibt es in einigen Bundesländern Bemühungen um Negativlisten, der Prozess geht aber im Schneckentempo voran. Wir fordern alle Bundesländer auf, nachzuziehen und klimaschädliche Einweg-Produkte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen. Insbesondere Behörden sollten beim Klimaschutz und der Vermeidung von Müll Vorbilder sein.
Herausforderung für die Praxis
Durch die Erhöhung der Wertgrenzen im Bereich der Direktkäufe erfolgt in vielen Behörden eine Dezentralisierung der Beschaffungsprozesse. Dies führt dazu, dass immer mehr Fachbereiche eigenständig Beschaffungen tätigen. Eine wesentliche Herausforderung für viele Behörden wird darin bestehen, die unterschiedlichen Vorgaben und Negativlisten so in die Fachbereiche zu tragen, dass sie auch bei Direktaufträgen konsequent angewendet werden.
Quelle und Links
- Pressemitteilung: Umfrage der Deutschen Umwelthilfe: Nur vier Bundesländer verbieten umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte in ihren Behörden
- Übersichtsseite des Deutsche Umwelthilfe e. V.: Welche Bundesländer verbieten den Einkauf bestimmter Einwegverpackungen und -Produkte?
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Titelbild: Stefan Schweihofer – Pixabay