Gemeinsam mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 hat das Bundeskabinett Mitte Juli eine so genannte „Wachstumsinitiative“ beschlossen.
Zu den 49 Maßnahmen der Unterlage mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ zählt ein Bekenntnis zur Reform des Vergaberechts.
Die genannten Zielsetzungen sind bekannt: Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert und die Tariftreue gestärkt werden. Der Bürokratieaufwand bei Vergabeverfahren soll sinken, insbesondere für Start-ups sollen geringere Hürden gelten. Nachhaltige Beschaffung soll einfacher und verbindlicher werden.
Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung und Infrastruktur
Neu im Kontext des Transformationspakets: Auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturprojekten wie Straßen, Brücken, Schienen und Netzen sollen Erleichterungen und Vereinfachungen gelten.
Geplant ist hierzu ein Gesetzespaket mit Anpassungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen in Ober- und Unterschwelle, das Verwaltung und Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet.
Substanzielle Erhöhung von Wertgrenzen
Das schließe eine substanzielle Erhöhung der allgemeinen und weiterer spezifischer Direktauftragsgrenzen ein, wozu unter anderem innovative Leistungen von Start-ups, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb oder Online-Marktplätze zählen.
Bundestariftreue
Auch das Bundestariftreuegesetz ist nicht vom Tisch: Mit ihm werde die Bundesregierung die Tariftreue stärken und die Grundlage dafür schaffen, Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen.
Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll in dieser Legislaturperiode durch eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden. Dadurch würden weniger als 1.000 Unternehmen direkt erfasst, was etwa einem Drittel der bisher betroffenen Unternehmen entspricht.
Die Pflichten aus der CSDDD, einschließlich der zivilrechtlichen Haftung, sollen erst zu den spätestmöglichen Terminen verbindlich werden: ab 2027 für Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten, ab 2028 für solche mit über 3.000 und ab 2029 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten.
Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen ihre Berichte nach dem LkSG durch die Berichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzen, und bis dahin wird auf Sanktionen bei Verstößen gegen Berichtspflichten verzichtet.
Außerdem soll sich bei der Europäischen Kommission dafür eingesetzt werden, die umfangreichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu reduzieren. Verbindliche Standards sollen festgelegt werden, um die Informationsabfrage bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lieferkette zu erleichtern.
Habeck: „Maßnahmen schnell umsetzen“
Bundeswirtschaftsminister Habeck erklärte im Nachgang zum Beschluss der Wachstumsinitiative:
Mit der Wachstumsinitiative haben wir ein gutes Paket geschnürt, das die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert: Wir stellen die Weichen auf beherzten Bürokratieabbau, stärkere Arbeitsanreize, damit wir angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels möglichst viel Arbeitskraft mobilisieren, und auf Investitionsanreize. Dazu schreiben wir den Erfolgskurs beim Ausbau der Erneuerbaren fort. Das Paket kann einen starken Wachstumsimpuls geben – Im nächsten Jahr könnte das Wachstum um einen halben Prozentpunkt gesteigert werden. Das ist ein spürbarer Schub. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass wir die Maßnahmen schnell umsetzen.
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Titelbild: Foto: Bundesregierung/Denzel