Praktiker erhalten auf dem Online-Fachtag unter anderem Einblicke in neue Werkzeuge. Die Teilnahme von Landes- und Kommunalbehörden ist ausdrücklich erwünscht.

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Der Fachtag findet am 18. September 2024 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr online statt und fokussiert auf die entwickelten Hilfestellungen zur Umsetzung der AVV Klima – insbesondere auf die (weiter)entwickelten Lebenszykluskostentools. Er wird veranstaltet von der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, dem Umweltbundesamt und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Geboten wird unter anderem ein Einblick in die PROBAS-Datenbank des Umweltbundesamtes, die ein Verständnis darüber ermöglicht, woher Treibhausgasemissionsdaten kommen. Außerdem werden rechtliche Interpretationen der AVV Klima nochmals adressiert und praktische Tipps zu ihrer Umsetzung gegeben.

Teilnahme von Landes- und Kommunalbehörden erwünscht

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist unter der Kennung NK 510.01/24 auf der Webseite der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung möglich.

Obwohl sich die AVV Klima an die Bundesverwaltung richtet, ist eine Teilnahme von Landes- und Kommunalbehörden ausdrücklich erwünscht. Landes- und Kommunalbedienstete können sich als Gast zu dieser Veranstaltung anmelden, indem sie an gefo@bakoev.bund.de eine E-Mail mit dem Teilnahmewunsch richten.

Die Agenda des Online-Fachtags:

  • 09:00: Begrüßung
  • 09:10: Rechtlicher Rahmen AVV Klima, neues UBA-Gutachten, Probas-Datenbank und Austausch im Plenum
  • 10:45: Pause
  • 11:00: Vorstellung des neuen UBA LZK-Tools (inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Anwendungsbeispielen) und Austausch im Plenum
  • 12:00: Mittagspause
  • 12:45: Vorstellung des Online-Tools und LZK-Rechners des ifeu Instituts (UBA geprüft), Ausschreibungsbeispiel zur Fahrzeugbeschaffung und Austausch im Plenum
  • 13:45: Pause
  • 14:00: Praktische Handlungshinweise zur AVV Klima, Austausch im Plenum und Abschluss

Die AVV Klima

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) ist seit dem Januar 2022 in Kraft. Sie gibt vor, wie Aspekte des Klimaschutzes im Rahmen der Bedarfsermittlung bei der Vorbereitung der Beschaffung, aber auch im darauffolgenden Vergabeverfahren selbst berücksichtigt werden müssen.

Hierfür ist – sofern möglich und angemessen – bei Beschaffungsvorgängen für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde zu legen, der CO2-Schattenpreis.