Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine kleine Anfrage zum geplanten Bundestariftreuegesetz gestellt. Die Antworten der Bundesregierung liegen inzwischen vor.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Im Fokus der vierzehn Fragen stehen Erfahrungen aus den Bundesländern, die bereits Tariftreueregelungen eingeführt haben. Die Fragesteller interessierten sich besonders für die Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Wettbewerb und Bürokratie. Auch die Effektivität von Kontrollmechanismen und mögliche Kostensteigerungen durch den Vergabeprozess werden thematisiert.

Tariftreue als Teil eines Maßnahmenpakets

Die Bundestariftreue soll Teil eines Pakets von Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Antwort der Bundesregierung erklärt. Mit ihr könne die Grundlage dafür geschaffen werden, „dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden“.

Wettbewerbsnachteile werden beseitigt

Eine Bundestariftreueregelung sei geeignet, Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen zu beseitigen, wie die Bundesregierung an mehreren Stellen betont.

So werde erwartet, dass unter einer Bundestariftreueregelung für tarifgebundene Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren, künftig in Vergabeverfahren des Bundes kein Wettbewerbsnachteil und kein Grund mehr bestehen würde, die eigene Tarifbindung aufzugeben. Es werde folglich ein Hindernis beseitigt, das tarifgebundene Unternehmen von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes abhalten kann.

Spiegelbildlich könne davon ausgegangen werden, dass für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber – insbesondere in Branchen, in denen der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes eine hohe Bedeutung zukommt – wirtschaftliche Anreize entfallen würden, von einer Tarifbindung abzusehen.

Keine Erfahrungen aus den Ländern

Für Bundesländer, die bereits vergleichbare konstitutive Tariftreueregelungen eingeführt haben, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine Erfahrungsberichte zu deren Wirkung.

Dabei sei zu beachten, dass es mit der geplanten Bundestariftreueregelung vergleichbare branchenübergreifende, konstitutive Tariftreueregelungen gegenwärtig nur in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebe. Diese Regelungen seien jeweils erst in jüngerer Zeit in Kraft getreten und befinden sich noch in einer „Anlaufphase“.

Auch die Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Anteil der in tarifgebundenen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ließen noch keine Rückschlüsse zur Effektivität von Tariftreueregelungen zu.

Zeitplan

Fragen, die die konkrete Ausgestaltung und Auswirkungen der geplanten Bundestariftreueregelung betreffen, vermag die Bundesregierung noch nicht zu beantworten; der Entwurf für eine Bundestariftreueregelung werde derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein Entwurf des Bundestariftreuegesetzes „im Laufe des Sommers“ in die Ressortabstimmung gehen soll. Darüber berichtete die Tageszeitung „nd.DerTag“ unter Berufung auf einen Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. In das parlamentarische Verfahren werde das Gesetz daher voraussichtlich erst im Herbst eingebracht.

Titelbild: Ricardo IV Tamayo – Unsplash