Zum 1. Juli hat das Saarland per Verordnung die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sicherheitsgewerbe, im Sanitär- und Heizungshandwerk und zu möbellogistischen Dienstleistungen festgelegt.

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Die drei Verordnungen sind im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 24, ausgegeben am 27. Juni 2024, veröffentlicht worden. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland.

Der Wortlaut:

(2) Für die Vergabe von Aufträgen nach Absatz 1 wird das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium ermächtigt, die Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung festzulegen. Diese Rechtsverordnungen spiegeln die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen der jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften. Zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen sowie Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Festlegung davon abweichender Arbeitsbedingungen ist ausgeschlossen. Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium überprüft regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, ob die Rechtsverordnungen wegen Änderungen der zugrunde liegenden Tarifverträge anzupassen sind.

In den drei jeweils weitgehend identisch aufgebauten Verordnungen legt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit die Stundenlöhne zum 1. Juli 2024 und ab dem 1. Januar 2025 fest. Darüber hinaus werden Vorgaben unter anderem zu Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und Sonderzahlungen getroffen.

Die Verordnungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig traten – wo vorliegend – die jeweiligen Ersten Verordnungen außer Kraft.

Quelle

Die Verordnungen

  • Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe vom 14. Juni 2024
  • Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sanitär- und Heizungshandwerk vom 18. Juni 2024
  • Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge über möbellogistische Dienstleistungen vom 14. Juni 2024

sind im Amtsblatt des Saarlandes Teil I, Nr. 24 2024, ausgegeben am 27. Juni 2024 zu finden.