Das Entlastungspaket I sieht unter anderem Vereinfachungen bei Vergabeverfahren vor. Weitere Erleichterungen, etwa durch die Ausschreibungsqualität, seien in Arbeit.
Vorgelegt wurde das Paket von der so genannten „Entlastungsallianz“, einem im Juli 2023 geschlossenen Bündnis des Landes mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden.
Unter der Überschrift „Ernte der low hanging fruits und weiterführende Aktivitäten“ sieht das Entlastungspaket I vor, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden, sämtliche Schriftformerfordernisse bei Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen, die Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung entlastet und das kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert wird.
„Durchbruch bei den Vergabe-Wertgrenzen“
Als „Durchbruch bei den Vergabe-Wertgrenzen“ betitelt das Land die Beschlüsse zur Vereinfachung von Vergabeverfahren, die von der Facharbeitsgruppe „Unternehmen“ unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vereinbart wurden.
Am 21. Mai hat das Innenministerium per Rundschreiben über die neuen Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich informiert.
Demnach gelten befristet bis zum 31. Dezember 2026 die folgenden erhöhten Wertgrenzen:
Bauleistungen
Art der Vergabe | Abweichend von | Wertgrenze bis zu |
---|---|---|
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV | 1.000.000 Euro |
Freihändige Vergabe | § 3a Absatz 3 Satz 2 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV | 100.000 Euro |
Direktauftrag | § 3a Absatz 4 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV | 10.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungen
Art der Vergabe | Abweichend von | Wertgrenze bis zu |
---|---|---|
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Nummer 8.2 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV | 221.000 Euro |
Verhandlungsvergabe | Nummer 8.3 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV | 100.000 Euro |
Direktauftrag | Nummer 8.7 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV | 10.000 Euro |
Die genannten Beträge gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.
Durch diese Anhebung sollen nach Schätzungen des Landes jährlich bis zu 5.000 Verfahren aufwandsärmer und schneller abgewickelt werden und zusätzlich rund ein Drittel der kommunalen Vergaben profitieren.
Darüber hinaus wurden Vereinfachungen bei den vorzulegenden Nachweisen und Kriterien im Vergabeverfahren beschlossen und es wird weiter an Verfahrenserleichterungen durch verbesserte Ausschreibungsqualität und vereinfachte Verfahren für die Anbieter gearbeitet.
Quelle und Links
- Pressemitteilung des Landes Erstes Entlastungspaket für Bürokratieabbau vorgelegt
- Entlastungspaket I: Ernte der low hanging fruits und weiterführende Aktivitäten (PDF, 3 Seiten)
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Titelbild: Zacarias Garcia
Thema verfehlt, sechs.
Das Problem der Vergaben liegt nicht bei den Wertgrenzen (was sich bereits vor Jahren beim letzten Vergabeerleichterungspaket gezeigt hat), sondern bei immer komplexeren Anforderungen aus Nachhaltigkeit, Klimaschutz, CO2 Nachweisen, Vorschriften bei der Entsorgung usw.
Wenn alle, die sich mit solchen Dingen in der Politik beschäftigen, in der Industrie und im Handwerk arbeiten und somit zur Wertschöpfung beitragen würden, hätten wir auch erheblich weniger Fachkräftemangel.
Die Verantwortlichen haben immer noch nicht verstanden, dass die Anhebung von Wertgrenzen – jeglicher Art – nicht zu einer Vereinfachung des Vergaberechtes führt. Die Systematik im Vergaberecht ist in den überwiegenden Fällen im EDV-System verankert, und es muss somit nur organisatorisch eingehalten werden. Das Problem ist die Leistungsbeschreibung und die Bewertungsmethoden. Beides wird aber durch die Wertgrenze nicht tangiert.