Die europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung ist seit Montag in Kraft. Mit der nationalen Durchführung ist das Wirtschaftsministerium derzeit befasst.

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Am 1. Juli ist die Netto-Null-Industrie-Verordnung, besser bekannt als „Net Zero Industry Act“, kurz NZIA, in Kraft getreten. Mit ihr will die EU die Produktion emissionsfreier Technologien fördern und bindet dabei auch die öffentliche Beschaffung mit konkreten Vorgaben von Wertungskriterien ein – das cosinex Blog berichtete.

Der NZIA ist als EU-Verordnung unmittelbar mit Inkrafttreten am 29. Juni 2024 anwendbar. Die Bundesregierung sei derzeit mit den Vorbereitungen für die nationale Durchführung des NZIA in Deutschland befasst, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag erklärte.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck dazu:

Wir wollen den NZIA jetzt so schnell wie möglich umsetzen, um der Industrie möglichst bald die notwendigen Impulse für den Produktionshochlauf der Netto-Null-Technologien zu geben

Beschleunigung, Bürokratieabbau und Investitionen

Habeck bezeichnete den Net Zero Industry Act überdies als „Booster für die Produktion von Netto-Null-Technologien in Deutschland und Europa“. Er sei ein Gesetz für Beschleunigung, Bürokratieabbau und mehr Investitionen.

In die Beratungen um die Verordnung habe sich die Bundesregierung stark eingebracht, wesentliche ihrer Anliegen seien im NZIA enthalten. Dazu gehöre die für die energieintensive Industrie wichtige Aufnahme von transformativen Industrieprozessen in den Anwendungsbereich.

Das bedeute, dass zum Beispiel Stahl- oder Zementproduzenten, die sich um eine Förderung ihrer Transformationsvorhaben hin zu klimafreundlicherer Produktion bewerben, ebenfalls von einer schnellen Antragsprüfung profitieren würden. Außerdem sollen sogenannte Net Zero Valleys entstehen, die technologisches Clustering forcieren und Ansiedlungen erleichtern und so zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Standorts beitragen sollen.

Beitrag zu grünen Leitmärkten der Zukunft

Die verpflichtende Anwendung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe sowie bei Teilen der Ausschreibungen im Bereich Erneuerbare Energien (EE) ist laut dem Wirtschaftsministerium „industriepolitisch besonders wertvoll“. Durch sie werde die Nachfrage nach Netto-Null-Technologien gestärkt und ein Beitrag zu grünen Leitmärkten der Zukunft geleistet.

Quelle und Links

Titelbild: Olivier Le Moal – Adobe Stock