Das Vergabetransformationspaket sollte genutzt werden, um einen „weitreichenden und wirksamen Open-Source-Vorrang“ zu etablieren. Zu diesem Schluss kommt das vom Innenministerium gegründete Zentrum Digitale Souveränität (ZenDis) in einem Positionspapier.
Quelloffene Software wird in dem Papier als „wirksamer Hebel“ für mehr digitale Souveränität verstanden – ein Ziel, welches Bund und Länder für die öffentliche Verwaltung schon vielfach benannt haben, wie die Verfasser ausführen:
- Bereits 2020 in einem Eckpunktepapier des IT-Planungsrats
- Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Entwicklungsaufträge „in der Regel“ als Open Source zu beauftragen.
- Auch das jüngst verabschiedete OZG-Änderungsgesetz sieht einen Open-Source-Vorrang für seinen Regelungsbereich vor, der jedoch keine Software einschließt, die innerhalb der Öffentlichen Verwaltung genutzt wird.
Das ZenDis greift die Argumentation auf, wonach Beschaffung von Open-Source-Software an sich nicht unter das Vergaberecht fällt, wenn diese aus einer frei zugänglichen Quelle heruntergeladen wird. Vertreten wurde diese Auffassung unter anderem 2010 durch das IDABC-Programm der Europäischen Union.
Praktisch würden die Lieferung des Produkts Software und die entsprechenden Dienstleistungen derzeit aber in der Regel gemeinsam ausgeschrieben. Zwar könnten dabei offene Standards als Teil der technischen Spezifikationen festgelegt werden.
Es reiche allerdings nicht aus, Open-Source-Software ohne weitere Begründung einzufordern. Vielmehr sollten die notwendigen Eigenschaften von Open-Source-Software klar benannt und begründet werden. Bezug nehmen die Verfasser dabei auf das Gutachten zur vorrangigen Beschaffung und Entwicklung von Open Source Software in der Bundesverwaltung von Professor Andreas Wiebe, über das wir im Mai 2023 berichteten.
Open Source in die VgV
Darin spricht sich Wiebe für einen ausdrücklichen Open-Source-Vorrang im Vergaberecht aus. Diesem Vorschlag und auch den Formulierungsvorschlägen schließt sich ZenDis an und spricht sich explizit für die Verankerung in der VgV und dort in den Vorgaben zur Leistungsbeschreibung (§ 31 und § 32 VgV) und zum Zuschlag (§ 58 VgV) aus:
„Mit Blick auf die Vorgaben zur Leistungsbeschreibung halten wir es für notwendig:
- Verbindlich zu machen, in der Leistungsbeschreibung solche Anforderungen aufzuführen, die die Digitale Souveränität stärken.“
„Mit Blick auf die Vorgaben zum Zuschlag halten wir es für notwendig:
- Den Effekt der Software auf die Digitale Souveränität als eigenständiges Kriterium für die Beurteilung von Angeboten zu etablieren.
- Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Software eine Konkretisierung vorzunehmen,
- sodass mögliche Folgekosten einbezogen werden, die sich aus einem etwaigen Lock-in-Effekt ergeben,
- sodass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf andere Akteure aus der Öffentlichen Verwaltung (Nachnutzung von Software) einbezogen werden.“
Vergabetransformationspaket
Ob die Forderung des ZenDis nach Berücksichtigung von Open Source im Vergabetransformationspaket Niederschlag findet, ist angesichts des Umstandes, dass der Referentenentwurf eigentlich längst vorliegen sollte, eher fraglich. Andererseits beginnt mit diesem erst das Gesetzgebungsverfahren, das voraussichtlich auch Instrumente zur Beteiligung der Öffentlichkeit wie eine Verbändeanhörung umfassen wird.
Immerhin kam Open Source als Ziel im Konsultationsprozess, den das Wirtschaftsministerium Anfang 2023 durchführte, durchaus zur Sprache – etwa in den Einreichungen der Zeppelin Universität, der Uni Würzburg und von einschlägigen Branchenverbänden wie der Open Source Business Alliance, der Open Hardware Allianz und des Bundesverbandes IT-Mittelstand.
Über das ZenDis
Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde 2022 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegründet. Es ist eine GmbH und liegt derzeit zu 100 Prozent in der Hand des Bundes. Eine Beteiligung der Länder ist in Vorbereitung.
Das ZenDis soll die Öffentliche Verwaltung auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen dabei unterstützen, ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum abzusichern. Dabei konzentriert man sich darauf, den Einsatz von Open-Source-Software in der Öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.
Quelle und Links
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Titelbild: Luke Southern – Unsplash