Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 12. Juni den Stufenplan „ Smarte Städte und Regionen“ vorgestellt. Bemängelt wird darin das „immer komplexer“ werdende Vergaberecht.
Ein im vergangenen Jahr einberufener Beirat hat den Stufenplan beschlossen. Er wurde von mehreren Bundesressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, gemeinsam mit Kommunen, kommunalen Spitzenverbänden, vier Ländern, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erstellt.
Fachlich begleitet wurde der Prozess von dem Planungsbüro „Urbanizers“, dessen Projektleitung auch als Autorin des PDF-Dokuments firmiert. Urbanizers schreibt dazu:
In fünf Arbeitsgruppensitzungen und drei Beiratssitzungen haben Vertreter:innen mehrerer Bundesministerien und Länder, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft intensiv diskutiert, Meinungsverschiedenheiten artikuliert, um Kompromisse gerungen und diese letztendlich auch gefunden.
Der Stufenplan soll als Orientierungsrahmen dienen, der es Kommunen ermöglicht, schrittweise und unabhängig von ihren Voraussetzungen den Weg der digitalen Transformation hin zu innovativen, nachhaltigen und lebenswerten Standorten zu gehen. Kernelemente sind dabei der Aufbau eines Kompetenzzentrums sowie eines Marktplatzes für Smart-City-Anwendungen, auf dem geeignete, sichere und skalierbare digitale Lösungen angeboten werden sollen.
Immer komplexeres Vergaberecht
Der Beirat zum Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ stellt fest, dass der Bedarf nach schneller und effizienter Digitalisierung der Stadt- und Regionalentwicklung und der damit verbundenen Beschleunigung von Verfahren auf Hemmnisse angesichts eines immer komplexer werdenden Vergaberechts trifft.
Da die Vereinfachung vergaberechtlicher Vorausaussetzungen nicht allein in den Händen von Bund und Ländern liegt, sei es umso wichtiger, insbesondere kleineren Kommunen Hilfestellungen für Beschaffung und sonstige rechtliche Fragen zu geben.
Im Zuge der Umsetzung des Stufenplans empfiehlt der Beirat Gemeindeordnungen auf rechtliche Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit sowie deren Harmonisierung über Ländergrenzen hinweg zu prüfen.
Marktplatz für smarte Städte und Regionen
Als eine wesentliche Maßnahme wird in dem Stufenplan die Schaffung eines Marktplatzes empfohlen, in dem Lösungen bekanntgemacht, verglichen und schneller beschafft werden können.
In einer langfristigen Ausbaustufe seien im Marktplatz auch Funktionsumfänge zu integrieren, die eine Ausschreibung, Beschaffung und Vergabe ermöglichen. Inwiefern der Marktplatz vor dem Hintergrund des föderalen Systems diese Möglichkeiten bieten kann, werde in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft.
Hamburger Experimentierklausel
Der Beirat nimmt Bezug auf die Experimentierklausel, welche die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar 2024 einführte – das cosinex Blog berichtete. Ihr zufolge kann unter bestimmten Bedingungen nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden – insbesondere, wenn der Auftragsgegenstand neue Technologien beinhaltet oder die Digitalisierung der Verwaltung bezweckt.
Die Experimentierklausel sei von vielen Kommunen begrüßt worden. Die am Stufenplan beteiligten Länder würden daher prüfen, ob die Experimentierklausel übertragbar und für die jeweiligen Bedingungen zielführend ist.
Kompetenzzentrum soll Kommunen zur Seite stehen
Um digitale Anwendungen in smarten Städten und Regionen effizient und zielgerichtet einzusetzen, bedarf es eines Auf- und Ausbaus von Kompetenzen auf der kommunalen Ebene. Um die Kommunen dabei zu unterstützen, schlägt der Beirat die Einrichtung eines geeigneten, auf föderalen Strukturen basierenden Kompetenzzentrums vor.
Dieses soll zentral Wissen sammeln, bewerten und systematisch nutzbar machen. Dabei sollen bei dieser Maßnahme bereits bestehende Strukturen in den Ländern und beim Bund genutzt werden. Durch eine bessere Vernetzung von Beratungsangeboten und vorhandenem Wissen werden Synergieeffekte geschaffen.
Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Mit der Einrichtung eines föderal organisierten Kompetenzzentrums für smarte Städte und Regionen soll die Brücke zwischen den verschiedenen Akteuren geschaffen werden, die bereits über Unterstützungsangebote für Kommunen verfügen. Es soll den Kommunen beratend zur Seite stehen und den Zugang zu digitalen Kompetenzen erleichtern.
Quelle und Links
- Pressemitteilung des Bundesbauministeriums: Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ verabschiedet
- Stufenplan Smarte Städte und Regionen.Gemeinsam digital handlungsfähig
- StGB NRW: Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ beschlossen
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Titelbild: faber14 – Adobe Stock