Das OZG-Änderungsgesetz wird nach erfolgtem Vermittlungsverfahren noch in dieser Woche beschlossen. In einer Protokollerklärung fordert der Vermittlungsausschuss weitere Anstrengungen bei der Registermodernisierung.
In seiner Sitzung am 22. März 2024 hatte der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz überraschend gestoppt – zu sehr konzentrierten sich aus Sicht des Innenausschusses der Länderkammer Regelungsbefugnisse beim Bund bei weiterem Rückzug aus seiner Finanzierungsverantwortung.
Infolge dessen hatte die Bundesregierung am 10. April 2024 die Anrufung des Vermittlungsausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes beschlossen. Der hat am 12. Juni wiederum das Vermittlungsverfahren abgeschlossen und einen Einigungsvorschlag vorgelegt.
Identifizierung per ELSTER
Diesem Vorschlag zufolge sollen das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei Nutzerkonten verwendet werden können.
Übergangsfrist für zentrale Nutzerkonten
Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.
BundID wird DeutschlandID
Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.
Evaluierung
Bund und Länder sollen gemäß Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.
Begleitende Protokollerklärung: IT-Planungsrat muss transparenter arbeiten
Bund und Länder einigten sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. Erklärungen dieser Art gelten nicht als formeller Bestandteil der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Sie bilden lediglich die politische Geschäftsgrundlage, auf deren Bestand alle Beteiligten vertrauen.
In der Protokollerklärung stellt der Vermittlungsausschuss unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen.
Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.
Der Vermittlungsausschuss sieht ferner über den Regelungsgehalt des OZGÄndG hinaus die Notwendigkeit, bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und effizienter zu werden. Er appelliert vor diesem Hintergrund an den IT-Planungsrat, seine Arbeitsweise transparenter zu gestalten, seine Verfahren klarer zu strukturieren und seine Entscheidungswege weiter zu optimieren.
Endlich Ende-zu-Ende-Digitalisierung?
Dirk Schrödter, Digitalisierungsminister des Landes Schleswig-Holstein, der zugleich den Co-Vorsitz der informellen Arbeitsgruppe führte, kommentierte die Einigung bereits mit einer Wortspende, in der er sie umfassend würdigte:
„Viel zu lange hat das OZG seinen Namen viel zu wörtlich genommen. Das ändern wir jetzt und setzen auf vollständig digitale und medienbruchfreie Prozessketten mit der Ende-zu-Ende-Digitalisierung.“
Weiteres Verfahren
Der Bundestag hat über die Beschlussempfehlung am heutigen Freitag unter dem Tagesordnungspunkt ZP 14 Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses abgestimmt und sie mit der Mehrheit der Koalition, von CDU/CSU und der Fraktion die Linke angenommen. Ebenfalls noch heute befasst sich der Bundesrat unter TOP 35 mit dem Thema.
Das OZG-Änderungsgesetz
Das OZG-Änderungsgesetz war erforderlich geworden, weil die mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verbundenen Ziele nicht oder nicht fristgerecht erreicht wurden.
Das Änderungsgesetz sollte unter anderem die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung durch die Einführung der BundID, einen elektronischen Ersatz für die Schriftform sowie ein qualifiziertes elektronisches Siegel schaffen.
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