Die EU setzt erstmals das neue Instrument zum internationalen Beschaffungswesen ein, das ihr mehr Möglichkeiten bei der Öffnung von Drittstaaten für öffentliche Aufträge einräumt.
Die Europäische Kommission hat am 24. April 2024 offiziell eine Untersuchung gegen mutmaßlich diskriminierende Praktiken Chinas beim öffentlichen Einkauf von Medizinprodukten eingeleitet. Rechtsgrundlage ist das neue Instrument für das internationale Beschaffungswesen (IPI), das der EU mehr Hebel gegen unfaire Handelspraktiken Drittstaaten bei der öffentlichen Auftragsvergabe geben soll – wir berichteten.
Das IPI, das im Juni 2022 in Kraft trat, ermöglicht es der EU-Kommission, zu untersuchen, ob andere Länder durch protektionistische Beschaffungsregeln den Marktzugang für europäische Unternehmen einschränken.
Stellt sie eine schwerwiegende Diskriminierung fest, kann die EU anschließend Ausgleichsmaßnahmen wie Gebühren oder einen beschränkten Auftragszugang für Unternehmen aus dem betreffenden Land verhängen.
Vorwürfe gegen „Buy China“-Politik
In ihrer Bekanntmachung listet die Kommission zahlreiche Gesetze, Regulierungen und praktische Maßnahmen auf, durch die Pekings Regierung sowie lokale Stellen bei der Beschaffung systematisch inländische Produkte bevorzugen sollen. Dazu zählen:
- Eine gesetzlich verankerte „Buy China“-Politik für öffentliche Aufträge
- Zielvorgaben für Krankenhäuser zur Beschaffung inländischer Medizinprodukte
- Strengere Regeln und Verfahren für den Einkauf importierter Waren
- Die Forderung nach Technologietransfer als Bedingung für Lieferverträge
- Extrem niedrige Angebotspreise bei zentralisierten Ausschreibungen
Laut der Kommission führe dies zu einer schwerwiegenden und systematischen Diskriminierung europäischer Anbieter auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte.
Aufforderung zur Stellungnahme und mögliche Folgen
China wurde aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und in Konsultationen mit Brüssel einzutreten, um die beanstandeten Praktiken abzustellen. Andernfalls könnte die Untersuchung zur Einleitung von Ausgleichsmaßnahmen gegen die Volksrepublik führen.
Die Mitgliedstaaten und betroffene Branchenverbände wurden ihrerseits aufgerufen, innerhalb von 30 Tagen Informationen über Chinas Praktiken und mögliche EU-Gegenmaßnahmen einzureichen.
Die neunmonatige Untersuchung kann bei Bedarf um weitere fünf Monate verlängert werden. Anschließend wird ein öffentlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Quelle
- Amtsblatt der Europäischen Union: Bekanntmachung der Einleitung einer Untersuchung gemäß dem Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen in Bezug auf Maßnahmen und Praktiken der Volksrepublik China auf dem Markt für öffentliche Aufträge im Bereich Medizinprodukte
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