Landtag Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die vergaberechtlichen Erleichterungen infolge der Flutkatastrophe am 22. Februar verlängert. Die Ausnahmeregelung war bis 31. März 2024 befristet.

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In dem Antrag verweisen die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP darauf, dass sich eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus noch im Stadium der Planung befinde. Es zeichne sich ab, dass die Umsetzung der großvolumigen Baumaßnahmen erst in den kommenden Monaten oder Jahren zu erwarten ist.

Infolge dessen stellt der Landtag fast, dass die besondere Ausnahmesituation nach der Hochwasserkatastrophe im Sinne des § 7 Abs. 2 a des Mittelstandsförderungsgesetzes, die der Landtag am 1. April 2022 festgestellt hat, noch immer vorliegt und der Verzicht auf die losweise Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiterhin gerechtfertigt ist.

Der Verzicht erstreckt sich auf Maßnahmen nach Nummer 5 der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau der Landesregierung vom 23. September 2021 (MinBl. S. 126) und damit im Zusammenhang stehende Vergabeverfahren im Gebiet der von der Flutkatastrophe betroffenen Landkreise. Er gilt bis zum 31. März 2025.

Rheinland-Pfalz wie auch Nordrhein-Westfalen hatten mit Vergabeerleichterungen auf die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 reagiert. In beiden Ländern wurden die Maßnahmen seither mehrfach verlängert – das cosinex Blog berichtete.

Quelle und Links

Titelbild: Landtag RLP / T. Silz