
Die Europäische Kommission hat im Solarsektor zwei eingehende Untersuchungen nach der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten eingeleitet.
Verdachtsmoment gegen zwei Bieter
Bei dem öffentlichen Verfahren handelte es sich um die Planung, den Bau und den Betrieb eines Photovoltaik-Parks in Rumänien mit einer installierten Leistung von 110 MW, ausgeschrieben von einem rumänischen öffentlichen Auftraggeber. Das Projekt wird teilweise aus dem Modernisierungsfonds der EU finanziert.
Nach ihrer vorläufigen Prüfung aller Stellungnahmen hielt es die Kommission für gerechtfertigt, eine eingehende Untersuchung gegen zwei Bieter einzuleiten, da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass beide Unternehmen drittstaatliche Subventionen erhalten haben, die den Binnenmarkt verzerren.
Während der eingehenden Prüfung wird die Kommission die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen weiter prüfen und alle Informationen einholen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob sie es den Unternehmen ermöglicht haben, ein unangemessen günstiges Angebot abzugeben. Ein solches Angebot könnte dazu führen, dass andere am öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmende Unternehmen Verkaufsmöglichkeiten verlieren.
So verläuft das Verfahren
Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen kann die Kommission am Ende ihrer eingehenden Prüfung
- die von dem Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen annehmen, wenn sie die Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen,
- die Vergabe des Auftrags untersagen oder
- einen Beschluss über die Nichtabgabe der Einwände erlassen.
Beide Konsortien reichten am 4. März 2024 eine vollständige Anmeldung ein. Die Kommission verfügt ab diesem Zeitpunkt über 110 Arbeitstage, um eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ausgang des Verfahrens nicht vor.
Die Kommission wird eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses sowie des künftigen endgültigen Beschlusses nach der Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.
Zur Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten
Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten und wird seit dem 12. Juli 2023 angewendet – das cosinex Blog berichtete. Sie ermächtigt die Kommission, von Amts wegen Prüfungen zur Frage unfairer Vorteile von Wirtschaftsteilnehmern einzuleiten, die öffentliche Aufträge in der EU erhalten haben.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ sagte dazu:
„Ein fairer Wettbewerb ist von grundlegender Bedeutung, um Forschung und Investitionen auf dem europäischen Solarmarkt anzuziehen. Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten ist das Instrument, das gleiche Chancen gewährleistet und sicherstellt, dass niemand von unfairen Vorteilen profitieren kann.“
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Quelle und Links
- Pressemitteilung Mögliche wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten: Kommission leitet zwei eingehende Untersuchungen im Solarsektor ein
- Verordnung über drittstaatliche Subventionen
- Website zur Verordnung über ausländische Subventionen
Titelbild: American Public Power Association – Unsplash