Berlin: Die Ausführungsbestimmung Tariftreue liegt vor

Das Land Berlin hat zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt.

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Update vom 10. August 2026: Die hier beschriebene Erste Vergabemindestentgeltverordnung vom 9. April 2024 ist aufgehoben. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BerlAVG steht das Vergabemindestentgelt seit dem 16. Juli 2026 direkt im Gesetz: 14,84 Euro brutto je Zeitstunde, ab dem 1. Januar 2027 dann 15,58 Euro. Eine rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen – der ursprünglich vorgesehene Stichtag 1. Januar 2026 wurde in zweiter Lesung durch das Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt. Neu ist eine Ausnahme für Lieferaufträge sowie für Dienstleistungsaufträge mit einem Leistungszeitraum von bis zu sieben Kalendertagen. Den aktuellen Stand fasst der Überblick Vergaberecht in Berlin zusammen.

Darüber informierte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin per Rundschreiben. Die Verordnung findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, dem 1. Mai 2024 begonnen werden.

Als Beginn eines Vergabeverfahrens gilt der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird, insbesondere der Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Zuletzt wurde das Vergabemindestentgelt am 1. Dezember 2022 erhöht, nämlich von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto.

Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:

Titelbild: Florian Wehde – Unsplash