Eine „Allianz FÜR Vergaberecht“, bestehend aus diversen Branchenverbänden, macht sich für die bestmögliche Wahrung der Grundsätze des Vergaberechts stark. Gefordert wird unter anderem die bundesweit einheitliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung und der VOB/A.

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Rechtsanwendung Vorrang vor der Rechtsänderung

In einer gemeinsamen Erklärung (hier beispielhaft beim ZDH) appellieren rund zwanzig Verbände aus Industrie und Handwerk an die politischen Entscheider, bei Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren der Rechtsanwendung Vorrang vor Rechtsänderungen einzuräumen.

Immer mehr öffentliche Aufträge würden dem Vergaberecht entzogen, beispielsweise durch die Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, die Ausweitung von Inhouse-Vergaben, die Interkommunale Zusammenarbeit und durch weniger effektiven Rechtsschutz.

Die Unterzeichner sprechen sich für eine Vereinheitlichung im Unterschwellenbereich im Sinne einer „wirklichen Vereinfachung“ aus. Dafür sollten die Unterschwellenvergabeordnung sowie die die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) — bundesweit einheitlich für anwendbar erklärt werden.

Die Erklärung im Wortlaut:

Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (5 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze des Vergaberechts schützen wirksam vor Korruption und „Hoflieferantentum“. Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden (z. B. durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz). Ansonsten verlieren seriöse Unternehmen jeden Anreiz, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen.

Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der oben genannten Vergabegrundsätze zu betrachten. Dabei sollte Rechtsanwendung grundsätzlich Vorrang vor Rechtsänderung haben. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen in der Praxis unerlässlich.

Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen. Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir den Bund und die Bundesländer daher auf, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können.

Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) — bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

Die Unterzeichner (Stand: 18. April):

  1. Bitkom
  2. Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung
  3. Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
  4. Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft
  5. Bundesverband der Deutschen Industrie
  6. Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz
  7. Deutscher Stahlbau-Verband
  8. Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
  9. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  10. Transparency International Deutschland
  11. Verband der Automobilindustrie
  12. Verband der Elektro- und Digitalindustrie
  13. Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
  14. Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
  15. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
  16. Zentralverband des Deutschen Handwerks
  17. Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
  18. Zentralverband Sanitär Heizung Klima
  19. Zentralverband Schilder und Lichtreklame

Titelbild: Yulian Alexeyev – Unsplash