Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf Kritik des Städte- und Gemeindetags am Tariftreue- und Vergabegesetz. Dieses stärke die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft.

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Das Tariftreue- und Vergabegesetz war Ende vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedet worden. In Kürze erwartet wird die Veröffentlichung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V), mit der das Gesetz in Kraft treten wird.

Städte- und Gemeindetag: Gesetz ist ungeeignet

Vor diesem Hintergrund erneuerte der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern seine Kritik an dem Vorhaben: Firmen, die sich um öffentliche Aufträge in M-V bewerben, müssten dann Tariflöhne oder vergleichbare Löhne zahlen, ansonsten folge der zwingende Ausschluss aus dem Bieterkreis. Das Gesetz sei daher nicht geeignet, die Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen.

Ministerium erwidert: Falsche Schlussfolgerung

Das Landeswirtschaftsministerium trat dieser Kritik mit einer am Karfreitag veröffentlichten Pressemitteilung entgegen: Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages würden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können.

Die Schlussfolgerung, wonach durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden, sei überdies falsch. Vielmehr müsse, wer öffentliche Aufträge erhält, lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen.

Keine Mehrkosten für die Betriebe

Somit stehe es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstünden dadurch zudem keine Mehrkosten, da diese in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Zudem stärke die Landesregierung die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können, wie der Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte erklärte.

Quellen und Links

Titelbild: Cssn – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35146075