Der Veröffentlichungsstandard eForms wird auch nach seiner Einführung am 25. Oktober 2023 kontinuierlich weiterentwickelt. Die EU hat den Fahrplan jüngst leicht angepasst.

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Die Einführung der eForms liegt inzwischen mehr als 150 Tage zurück. Zwar hat sich die Phase des „Ruckelns“ nach dem Stichtag zur Einführung gelegt, Nacharbeiten blieben aber erforderlich – jüngst etwa mit dem Vergabemarktplatz in der Version 9.3.

Weiterentwicklung und deutsches Tailoring

Zugleich wird der eForms-Standard durch das Amt für Veröffentlichungen der EU kontinuierlich weiterentwickelt, etwa um fachliche Änderungen zur Verbesserung der Datenplausibilität umzusetzen. Zudem werden zu Beginn bewusst ausgeschaltete Validierungen nach und nach aktiviert. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Sondersituation des nationalen Datenservice entstehen für Softwarehersteller spezifische Anforderungen bei der Umsetzung.

Die EU hatte den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, eForms an den einzelstaatlichen Bedarf anzupassen, wovon die Bundesrepublik Gebrauch gemacht hat. Das führte unter anderem zu dem Umstand, dass eForms in Deutschland nicht wie seitens der EU eigentlich vorgesehen im Rahmen einer Übergangsfrist eingeführt wurden, sondern zum Stichtag des 25. Oktober 2023. Näheres dazu ist unserem FAQ eForms: Was Vergabestellen wissen müssen zu entnehmen.

Analog gilt für laufende Weiterentwicklungen des Standards: Fachverfahrenshersteller außerhalb von Deutschland können mit der Umsetzung eines EU-SDK beginnen, sobald es vom Amt für Veröffentlichungen publiziert wurde. Für deutsche Hersteller gilt, dass die Veröffentlichung der jeweils nächsten eForms-DE-Spezifikation abgewartet werden muss und dessen Veröffentlichungszyklen maßgeblich sind.

Das bedeutet auch, dass Lösungshersteller nicht nur den letzten Stand des EU-SDK umsetzen müssen, auf welchem die Spezifikation basiert, sondern auch alle vorherigen EU-SDK-Versionen, die seit der letzten DE-Spezifikation veröffentlicht wurden.

Im Fall der aktuell anstehenden eForms-DE Spezifikation 1.2 sind dies

  • das EU-SDK 1.10.1, auf dem die Spezifikation beruht,
  • das seit dem 9. Oktober 2023 gültige EU-SDK 1.9.0
  • sowie das schon seit dem 26. Juli 2023 gültige EU-SDK 1.8.

Hierdurch kann es vorkommen, dass mit dem SDK 1.8 eine Regel eingeführt wurde, die in SDK 1.9 wieder entfernt wird; oder, dass mit SDK 1.9 eine Validierung eingeführt wurde, die sich in SDK 1.10 geändert hat. All dies führt zu einem hohen Analyseaufwand.

EU-SDKs sind in der Regel zwölf Monate gültig, verfügen also über ein Ablaufdatum, das den Umsetzungszeitraum entscheidend begrenzt. Bis vor Kurzem lief das EU-SDK 1.7 noch am 11. Mai aus, Versionsupdates hätten also bis spätestens zum 10. Mai ausgerollt werden müssen. Diesen Zeitplan hat die EU jedoch kurzfristig verändert und eine Verlängerung der SDK-EU Laufzeiten bekanntgegeben:

SDK VersionEnde der Standard-LaufzeitEnde der erweiterten Laufzeit
1.66. März 202430. September 2024
1.711. Mai 202428. Februar 2025
1.826. Juli 202428. Februar 2025
1.99. Oktober 202428. Februar 2025
1.101. Dezember 202428. Februar 2025
1.1122. April 202522. April 2025
Quelle: TED Developer Docs / SDK version lifespan

Nach dem SDK ist vor dem SDK

Diese 142 Tage Aufschub der entscheidenden SDK-Version 1.7 vom 11. Mai auf den 30. September räumen Lösungsherstellern zwar Zeit ein, um die erforderlichen Anpassungen durchzuführen und die erforderlichen Versionsupdates fristgerecht auszurollen.

Wie die obige Tabelle auch aufzeigt, wird bis auf Weiteres aber auch gelten: Nach dem SDK ist vor dem SDK. eForms bleiben eine Daueraufgabe mit einem weiterhin eng getakteten Zeitplan der EU und einem komplexen Zusammenspiel aus EU-SDKs und ihren zeitversetzt erscheinenden deutschen Pendants, die wiederum mehrere EU-Versionen bündeln.

So wird die EU bereits im Mai eine neue Version veröffentlichen. Auch dann gilt: Außerhalb Deutschlands kann unmittelbar damit begonnen werden, die Änderungen zu implementieren. Im Oktober erscheint dann die EU-SDK-Version 1.14 mit mutmaßlich verschärften Regeln.

In Deutschland wird voraussichtlich bis Oktober gewartet und erst dann eine neue Spezifikation auf Basis von EU-SDK 1.14 erstellt. Aufgrund der auslaufenden Gültigkeit der Version 1.14 wird dafür erneut ein knapp bemessener Umsetzungszeitraum bis voraussichtlich 28. Februar 2025 bestehen.

Klar ist außerdem bereits, dass gegen Ende des Jahres ein EU-SDK 2.0 erscheint, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abwärtskompatibel sein wird. Das heißt, dass es sich bei dem dann folgenden Versionssprung um eine ähnliche Stichtagsregelung wie am 25. Oktober 2023 handeln dürfte.

Inhalt der Anpassungen

Inhaltlich sind die Änderungen, welche die Spezifikation 1.2 und die EU-SDK’s mit sich bringen, aus unserer Sicht zu begrüßen: Der Bereich der Eignung für KMU – ein Thema, das uns gegenüber häufig thematisiert wurde – wird flexibler gestaltet.

Die Anforderung, dass die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers angegeben werden muss, wenn dieser nicht börsennotiert ist, wird wegfallen; ein Umstand, der die Erstellung von Vergabebekanntmachungen sicher erleichtern wird. Auf die weiteren Inhalte des SDK werden wir in einem gesonderten Beitrag detailliert eingehen.

Titelbild: Gerd Altmann – Pixabay