Das Land Brandenburg will die Berliner Regelung zur Tariftreue prüfen.

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Die Linksfraktion hatte in einem Antrag einen Tarifaktionsplan für Brandenburg gefordert, der die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen binden sollte.

Dafür sei das Brandenburgische Vergabegesetz zeitnah in Anlehnung an das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zu überarbeiten und von der Landesregierung ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren mit einer Tariftreuepflicht einzuleiten.

Der Antrag fand im Brandenburger Landtag keine Mehrheit, obgleich die Koalition bestehend aus SPD, CDU und Grünen in ihrem Koalitionsvertrag 2019 festgelegt hatte, eine Tariftreueklausel zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu machen.

Bundestariftreue lässt auf sich warten

Der zuständige Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) erklärte im Rahmen der Parlamentsdebatte, man werde sich „das Berliner System, was jetzt in Betrieb ist, noch einmal angucken, ob wir das falsch eingeschätzt haben. Aber wir werden weiter sorgfältig prüfen und ich lasse mich hier an der Stelle nicht treiben.

Sozialdemokratische Arbeitsmarktpolitiker äußerten zudem ihren Unmut über das ausbleibende Tariftreuegesetz des Bundes – bereits vor einem Jahr hatte hierzu eine Konsultation stattgefunden.

Noch im September hatte Steinbach darauf verwiesen, dass die Brandenburger Landesregierung auf Vorgaben des Bundes für das Ziel einer höheren Bindung an Tariflöhne im Land wartet.

Er sei sehr enttäuscht, dass es auf Bundesebene bisher keine Einigung auf ein Tariftreuegesetz gebe, so der Arbeitsmarktpolitiker Sebastian Rüter (SPD): „Wir als SPD-Landtagsfraktion warten jetzt nicht mehr auf ein Bundesgesetz.“ Auch er sprach sich dafür aus, die Regelung aus Berlin zu prüfen.

Die Berliner Regelung

Das Land Berlin hatte im Zuge der Reform des Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetzes eine Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen eingeführt. Mit deren Inkrafttreten werden öffentliche Aufträge nur noch an Auftragnehmer vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die Entlohnung nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist.

Quellen und Links

Titelbild: Leon Seibert – Unsplash