Neujahrsempfang der Landesregierung am 19. Februar 2024 in der Landesvertretung in Brüssel

Das Entlastungspaket I sieht unter anderem Vereinfachungen bei Vergabeverfahren vor. Weitere Erleichterungen, etwa durch die Ausschreibungsqualität, seien in Arbeit.

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Vorgelegt wurde das Paket von der so genannten „Entlastungsallianz“, einem im Juli 2023 geschlossenen Bündnis des Landes mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden.

Unter der Überschrift „Ernte der low hanging fruits und weiterführende Aktivitäten“ sieht das Entlastungspaket I vor, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden, sämtliche Schriftformerfordernisse bei Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen, die Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung entlastet und das kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert wird.

„Durchbruch bei den Vergabe-Wertgrenzen“

Als „Durchbruch bei den Vergabe-Wertgrenzen“ betitelt das Land die Beschlüsse zur Vereinfachung von Vergabeverfahren, die von der Facharbeitsgruppe „Unternehmen“ unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vereinbart wurden.

Am 21. Mai hat das Innenministerium per Rundschreiben über die neuen Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich informiert.

Demnach gelten befristet bis zum 31. Dezember 2026 die folgenden erhöhten Wertgrenzen:

Bauleistungen

Art der VergabeAbweichend vonWertgrenze bis zu
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb§ 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV1.000.000 Euro
Freihändige Vergabe§ 3a Absatz 3 Satz 2 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV100.000 Euro
Direktauftrag§ 3a Absatz 4 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.1 VergabeVwV10.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungen

Art der VergabeAbweichend vonWertgrenze bis zu
Beschränkte Ausschreibung ohne TeilnahmewettbewerbNummer 8.2 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV221.000 Euro
VerhandlungsvergabeNummer 8.3 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV100.000 Euro
DirektauftragNummer 8.7 VwV Beschaffung i.V.m. Nummer 2.3.2 VergabeVwV10.000 Euro

Die genannten Beträge gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.

Durch diese Anhebung sollen nach Schätzungen des Landes jährlich bis zu 5.000 Verfahren aufwandsärmer und schneller abgewickelt werden und zusätzlich rund ein Drittel der kommunalen Vergaben profitieren.

Darüber hinaus wurden Vereinfachungen bei den vorzulegenden Nachweisen und Kriterien im Vergabeverfahren beschlossen und es wird weiter an Verfahrenserleichterungen durch verbesserte Ausschreibungsqualität und vereinfachte Verfahren für die Anbieter gearbeitet.

Quelle und Links

Titelbild: Zacarias Garcia