Destatis hat seine Datensätze zur Vergabestatistik um das erste Halbjahr 2022 ergänzt. Näheres finden Sie unter der Überschrift Wo werden die gemeldeten Daten veröffentlicht? unseres FAQ zur Vergabestatistik.

Rechtsgrundlage der Vergabestatistik

Im Rahmen der Reform der Oberschwellenvergaben im Jahr 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen.

Mit dieser Verordnung werden öffentliche Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber verpflichtet, bestimmte in der jeweiligen Anlage zur VergStatVO aufgelistete Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 Euro an das zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten durch das BMWK beauftragte Statistische Bundesamt zu übermitteln.

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Was ist im Rahmen der Vergabestatistik zu melden?

Die Vergabestatistik für öffentliche Aufträge und Konzessionen ist grundsätzlich als Vollerhebung konzipiert. Die Meldepflicht umfasst Informationen zu vergebenen öffentlichen Aufträgen und Konzessionen oberhalb sowie zu vergebenen öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Meldungen unterhalb von 25.000 Euro können auf freiwilliger Basis erfolgen. Meldungen unterhalb von 1.001 Euro sind aus technischen Gründen nicht möglich.

Wann muss gemeldet werden?

Die Meldung an die Vergabestatistik erfolgt frühestens direkt nach Vergabe des öffentlichen Auftrages oder der Konzession und spätestens 60 Tage nach dieser Vergabe. Danach ist die Meldung der betreffenden Vergabe nicht mehr möglich.

Wo werden die gemeldeten Daten veröffentlicht?

Die Daten werden im amtlichen Statistikportal von Destatis, GENESIS-Online, veröffentlicht. Sie sind dort über den Code 79994 recherchierbar und sind aufgeteilt in 17 verschiedene Tabellen, die beispielsweise zur Zahl der EU-Angebote, zum Sitz des Auftrags- oder Konzessionsnehmers oder zu den Zuschlagskriterien Auskunft erteilen.

Bislang decken die Datensätze das Jahr 2021 vollständig ab. Update: Am 27. Februar wurden die Daten für das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht.

Das Bundeswirtschaftsministerium erstellt überdies Halbjahresberichte, von denen bislang zwei erschienen sind:

Nachdem kürzlich Daten für das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht wurden, ist zeitnah mit einem ersten Halbjahresbericht 2022 zu rechnen.

Wie verlässlich sind die Daten?

Noch im August 2023 erklärte das Wirtschaftsministerium im zweiten Halbjahrsbericht, dass die Statistik unter dem Vorbehalt einer „uneinheitlichen“ Datenqualität stehe.

Destatis erklärt seinerseits, dass die Daten mittels eines Plausibilisierungsprogramms unterschiedlichen Prüfungen unterzogen werden. Dabei erfolgen zum einen maschinelle Prüfungen, zum anderen müssen Änderungen am Datensatz auf der Grundlage der Angaben der meldenden Berichtseinheit manuell von den Sachbearbeitern vorgenommen werden.

Auftraggebernamen

Mögliche Fehlerquellen umfassen den Auftraggebernamen. Hier könne es zu Doppelzählungen kommen, da nicht alle Namen bereinigt werden konnten und durch Schreibfehler oder andere Schreibweisen möglicherweise Untereinheiten des Auftraggebers enthalten sind. Auch können durch einen Auftraggebernamen mehrere Auftraggeber repräsentiert werden, wenn es sich um eine zentrale Vergabestelle (z.B. Beschaffungsamt des BMI oder Kaufhaus des Bundes) handelt.

Zuordnung zu Ober- und Unterschwelle

Ferner sei die Zuordnung von Aufträgen zu ober- oder unterschwelligen Vergaben anhand der tatsächlichen Auftragswerte zum Zeitpunkt des Zuschlags zu melden, welche in der Datenmeldung als Nettoauftragswerte anzugeben sind. Diese Zuordnung wird vom Statistischen Bundesamt nachträglich korrigiert, wenn Melder die Zuordnung der Aufträge nach geschätztem Auftragswert oder gewählter Verfahrensart vorgenommen hatten, statt der VergStatVO folgend den tatsächlichen Auftragswert zum Zeitpunkt des Zuschlages als Basis ihrer Einordnung des vergebenen Auftrags zu nutzen.

Losweise Vergaben

Bei losweisen Vergaben wird in der Vergabestatistik nach Vergabe des letzten Loses der Gesamtauftrag in einer einmaligen Meldung erfasst. Teilweise ist jedoch für jedes Los eine Meldung als eigenständiger Auftrag erfolgt. Hierdurch stelle sich die Anzahl an Aufträgen, insbesondere im Baubereich, überhöht dar.

Auf Herausforderungen im Fall von Losaufteilungen ging Carsten Klipstein in einem Beitrag für das cosinex Blog ebenfalls bereits ein:

So sind diverse Angaben, wie z.B. zum Auftragswert oder der Anzahl der Angebote, nicht je Los, sondern losübergreifend (für die Gesamtvergabe) zu erfassen. Bei Angaben zum Herkunftsland des Auftragnehmers, oder ob der Auftragnehmer ein KMU ist, kann jedoch nur ein einziger Auftragnehmer gemeldet werden, und zwar der, der im Fall der Losaufteilung den größten Anteil am Gesamtauftragswert hat. Bei Aufträgen, die an einen Zusammenschluss von mehreren Wirtschaftsteilnehmern vergeben werden, muss der Auftragnehmer angegeben werden, der den größten Anteil am Gesamtauftragswert ausmacht.

Meldung über die cosinex Lösungen

Schon seit dem Start der Meldepflicht am 1. Oktober 2020 unterstützen der cosinex Vergabemarktplatz und das Vergabemanagementsystem die Meldung an Destatis. Soweit Daten bereits vorliegen, erfolgt eine automatische Vorbefüllung aus den bestehenden Angaben der Bekanntmachungen bzw. den Verfahrensangaben.

Titelbild: cosinex