Das elektronische Meldewesen in Nordrhein-Westfalen wird für private Melderegisterfragen durch die GovTech Services GmbH betrieben.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Am häufigsten tritt die GovTech-Gruppe über ihre Beteiligungen wie GovMind in Erscheinung. Das Tätigkeitsspektrum der Unternehmen innerhalb der Gruppe geht aber weit darüber hinaus. So werden über die GovTech Services GmbH auch individuelle Softwareentwicklungen und Beratungsangebote angeboten. Die Entwicklungen der Vergangenheit reichten von der Verwaltungssuchmaschine für NRW über das Kinder- und Jugendportal KiBiz.web bis hin zu OSiP.

Kerngeschäft der Gesellschaft, die bis zum Jahreswechsel 2019/2020 als d-NRW Betriebs-GmbH & Co. KG firmierte, ist heute die elektronische Melderegisterauskunft in Nordrhein-Westfalen, in dessen Rahmen monatlich bis zu 50.000 Anfragen bearbeitet werden.

Hohe Anschlussquote unter Kommunen

Die elektronische Melderegisterauskunft kommt immer dann zum Tragen, wenn jemand ein berechtigtes Interesse daran hat, die Meldedaten zu einer Person zu erhalten; in der Regel, um etwas postalisch förmlich zuzustellen – zum Beispiel Mahnungen, einen Inkassobescheid oder Unterlagen von Kreditinstituten.

Die GovTech Services betreibt das Angebot gemeinsam mit öffentlichen IT-Dienstleistern für privat induzierte Melderegisteranfragen (Rechtsanwälte, Finanzdienstleister). Dies sind neben d-NRW die kommunalen IT-Dienstleister KRZN – Kamp-Lintfort, krz – Lemgo und der AKDB in Bayern. Das Portal für behördliche Anfragen, etwa von der Polizei, von Gerichtsvollziehern oder Krankenkassen, wird von der d-NRW AöR betrieben.

Neben der Partnerstruktur gibt es auch in puncto Datenschutz und Datensicherheit weitere Besonderheiten: So erfolgt die Nachbearbeitung von Anfragen durch Meldeämter in einem Portal, das ausschließlich über das sichere Verwaltungsnetz (Netze des Bundes, kurz: NdB) erreichbar ist.

Zwar ist die Teilnahme von Kommunen am privaten Meldeportal freiwillig, aber der Dienst weist eine ausgezeichnete Anschlussquote auf: So sind über 90 Prozent des Einwohnerbestands in Nordrhein-Westfalen adressierbar.

Grundsätzlich gilt, dass man eine Person nicht beliebig suchen lassen, sondern nur einen Meldestatus verifizieren darf – und zwar stets unter Darlegung eines berechtigten Interesses. Abgefragt wird also, ob eine Person X unter einer zuletzt bekannten Adresse nach wie vor in Kommune Y wohnhaft ist, was die Meldebehörde entweder bestätigt oder zurückmeldet, dass die Person dort nicht mehr wohnt. Im zweiten Fall ist oft eine Wegzugsadresse bekannt, an der man dann mit einer neuen Anfrage ansetzen kann.

Über die GovTech Services GmbH

Durch das plangemäße Auslaufen eines Vertrages mit der d-NRW AöR firmiert die bisherige d-NRW Betriebs-GmbH & Co. KG seit dem Jahreswechsel 2019/2020 unter GovTech Services GmbH & Co. KG. Mit diesem Schritt hat sich die GovTech-Gruppe auf den Bedarf an Dienstleistungen rund um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sowie Veränderungen in der technischen Betriebsumgebung eingestellt.

Titelbild: Camylla Battani – Unsplash