Ab dem 1. April 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz zur Pflicht.

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Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die kürzlich verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden, wie Fedor Ruhose, Digitalisierungsstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) des Landes, mitteilte.

Mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz bereits eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen.

Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet.

Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt.

Der Zentrale elektronische Rechnungseingang (ZRE) des Landes soll Unternehmen als kostenfreier und einfacher Zugang für die elektronische Rechnungsstellung an Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen dienen.

Staatssekretär Fedor Ruhose:

„Ziel der neuen Regelungen ist es, das elektronische Rechnungsaufkommen zu erhöhen und dadurch Einsparpotenziale auf Seiten der Verwaltung zu nutzen. Von digitalen Abrechnungen profitieren insbesondere auch die Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Landes erhalten. Denn durch den digitalen Prozess werden nicht nur Sachkosten für Porto, Papier und Druck eingespart, sondern auch die Bearbeitungszeiten durch die Verwaltung erheblich verkürzt“

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Quellen und Links

Titelbild: leszekglasner – Fotolia.com