Der Thüringer Landtag hat am 3. November 2023 ein neues Landesvergabegesetz beschlossen, das unter anderem einen dynamisierten Mindestlohn und erhöhte Wertgrenzen vorsieht. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

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Zuvor hat es zwei konkurrierende Gesetzentwürfe gegeben, das cosinex Blog berichtete. Die Fraktionen Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und SPD hatten ihren Entwurf am 1. November zurückgezogen und den Entwurf der CDU unterstützt, so dass dieser am 3. November eine Mehrheit im Landtag fand.

Die CDU hatte sich in ihrem Entwurf eng an einer Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags orientiert, über die wir berichteten.

Erhöhte Wertgrenzen

Mit dem nun verabschiedeten ThürVgG werden die Auftragswertgrenzen folgendermaßen angehoben:

  • Bei Bauausschreibungen von 50.000 € auf 75.000 €,
  • bei Liefer- und Dienstleistungen von 20.000 € auf 30.000 €.

Die Vergabe von Direktaufträgen ist bis zu 7.000 € zulässig. Verhandlungsvergaben beziehungsweise Freihändige Vergaben sind bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 50.000 € sowie bei Bauleistungen von 250.000 € zulässig.

Diese Wertgrenzen sind als Untergrenzen zu verstehen, von denen das Wirtschaftsministerium als Verordnungsgeber nur nach oben abweichen kann.

Dynamisierter Vergabemindestlohn und strategische Aspekte

Als Vergabemindestlohn wird ein Entgelt in Höhe von 13,91 Euro (brutto) festgelegt, um einen Abstand von 1,50 Euro zum aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Dieser Lohnabstand wird verstetigt und dynamisiert, so dass er auch nach künftigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns gilt.

Die beschlossenen Änderungen zielen überdies darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe wirksamer an Tariftreue und gute Beschäftigungsbedingungen zu binden. So sind nach der bisherigen Regelung vom Bestbieter vorzulegende Nachweise nicht wie bisher über die Abgabe von Formblättern, sondern durch eine einfachere Eigenauskunft der Bieter zu erbringen.

Die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte wird gegenüber dem vorherigen Gesetz gebündelt und verschlankt. Die Eignung soll zukünftig durch einfache Eigenauskunft nachgewiesen werden können.Erleichtert werden soll zudem, Angebote digital per E-Mail abzugeben.

Landesvergabeplattform: Ab 2025 Pflicht

Alle Auftraggeber werden außerdem verpflichtet, eine digitale Veröffentlichung des Auftrags auf der Landesvergabeplattform zu gewährleisten. Für den entsprechenden § 3 Abs. 3 sieht das Gesetz in der Übergangsbestimmung ein Inkrafttreten am 30. November 2025 vor. Bis dahin gilt weiterhin, dass staatliche Auftraggeber die Landesvergabeplattform nutzen können. Ab dem Stichtag gilt die folgende Regelung:

Staatliche Auftraggeber im Sinne des § 2 Abs. 1 sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1, kommunale Auftraggeber im Sinne des § 2 Abs. 2 und juristische Personen im Sinne des § 2 Abs. 3 haben sicherzustellen, dass die Bekanntmachung eines öffentlichen Auftrags auf der zentralen Landesvergabeplattform oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes in elektronischer Form ermittelt werden kann.

Bewertung durch die Fraktionen

Die CDU-Fraktion verspricht sich von dem Entwurf „Bürokratieabbau für mehr Wirtschaftswachstum“. Aus fünf Formularen werde künftig eines, wie der der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, zitiert wird.

Die SPD stellt die Einigung als hart erkämpften Kompromiss dar. Während der dynamisierte Vergabemindestlohn mit den Worten der Abgeordneten Diana Lehmann ein Erfolg ist, sei die Anhebung der Anwendungswertgrenzen „bitter“, weil durch sie der Geltungsbereich des Gesetzes eingeschränkt wird.

Die Linke kommentiert den Kompromiss mit dem Hinweis, dass sie den Anwenderkreis „gerne noch deutlich mehr ausgeweitet“ hätte: „Aus unserer Sicht sollte das Vergabegesetz zukünftig auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden, um Lohndumping zu verhindern und gerechte Bezahlung für die Beschäftigten zu gewährleisten“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Schubert.

Quellen und Links

Titelbild: Alupus, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons