Innovation Procurement meint die Beschaffung von Innovation

Als nach eigenen Angaben erste Verwaltung in Deutschland erleichtert die Freie und Hansestadt Hamburg die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung.

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Eine entsprechende „Experimentierklausel“ findet sich in der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL) unter 5. Vereinfachtes Beschaffungsverfahren mit folgendem Wortlaut:

Bis zum 31. Dezember 2026 kann in Ergänzung zu § 12 Abs. 3 UVgO nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden, wenn

  • bei der Vertragsanbahnung oder -verhandlung das Projekt GovTecHH der Senatskanzlei beteiligt wird,
  • der Auftragsgegenstand den Einsatz oder die Entwicklung neuer Technologien beinhaltet oder die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung bezweckt und
  • die Vertragslaufzeit zwei Jahre nicht überschreitet.

Die Klausel gilt bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Das ist GovTecHH

Bei dem Projekt GovTecHH handelt es sich um eine Venture Client-Einheit, die durch die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen, insbesondere Start-ups, die Beschaffung innovativer Lösungen am Markt intensivieren soll.

GovTecHH identifiziert Problemstellungen in den Fachbereichen, sucht nach passenden Marktlösungen und prüft diese auf ihre Umsetzbarkeit. Im Anschluss begleitet GovTecHH die jeweiligen Fachbereiche bei der Kooperationsgestaltung mit dem Umsetzungspartner.

Titelbild: Fotolia – Sunny Studio