Das Land Nordrhein-Westfalen verlängerte den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts Ende 2023 um ein weiteres Jahr. Die kommunalen Vergabegrundsätze sind zum 1. Januar 2026 entfallen.

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Update vom 17. August 2026: Die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes sind zum 1. Januar 2026 entfallen und durch § 75a der Gemeindeordnung ersetzt worden; § 26 KomHVO NRW, auf den sie sich stützten, ist zum selben Datum aufgehoben. Was seither für kommunale Vergaben gilt, steht in unserem Beitrag Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen.

Hierzu meldet vergabe.NRW:

Der bis zum 31. Dezember 2023 befristete Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird ohne inhaltliche Änderungen bis zum 31.12.2024 verlängert.

Die Änderungen sollen voraussichtlich am 27. Dezember 2023 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze) vom 28. August 2018 eröffnet Kommunen die mit der Unterschwellenvergabeordnung gegebenen Möglichkeiten bei der Vergabe von Aufträgen.

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Titelbild: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 DE Deed