
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängerte den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts Ende 2023 um ein weiteres Jahr. Die kommunalen Vergabegrundsätze sind zum 1. Januar 2026 entfallen.
Update vom 17. August 2026: Die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes sind zum 1. Januar 2026 entfallen und durch § 75a der Gemeindeordnung ersetzt worden; § 26 KomHVO NRW, auf den sie sich stützten, ist zum selben Datum aufgehoben. Was seither für kommunale Vergaben gilt, steht in unserem Beitrag Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen.
Hierzu meldet vergabe.NRW:
Der bis zum 31. Dezember 2023 befristete Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird ohne inhaltliche Änderungen bis zum 31.12.2024 verlängert.
Die Änderungen sollen voraussichtlich am 27. Dezember 2023 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze) vom 28. August 2018 eröffnet Kommunen die mit der Unterschwellenvergabeordnung gegebenen Möglichkeiten bei der Vergabe von Aufträgen.
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Titelbild: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 DE Deed