Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Hierzu meldet vergabe.NRW:
Der bis zum 31. Dezember 2023 befristete Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird ohne inhaltliche Änderungen bis zum 31.12.2024 verlängert.
Die Änderungen sollen voraussichtlich am 27. Dezember 2023 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze) vom 28. August 2018 eröffnet Kommunen die mit der Unterschwellenvergabeordnung gegebenen Möglichkeiten bei der Vergabe von Aufträgen.
Weitere Informationen und Links
- Newsmeldung auf vergabe.NRW
- Landingpage des Landes zu den Kommunalen Vergabegrundsätzen
- Die kommunalen Vergabegrundsätze auf recht.nrw.de
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Titelbild: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 DE Deed