Fassade des Stadtschlosses Wiesbaden, das heute den Hessischen Landtag beherbergt.

In ihrem Koalitionsvertrag setzt sich die Große Koalition in Hessen auch Ziele, was die Vergabe und öffentliche Beschaffung betrifft.

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Am vergangenen Wochenende haben die hessischen Landesverbände von CDU und SPD auf Parteitagen jeweils den Entwurf des Koalitionsvertrages verabschiedet, den die beiden Parteien nach der Landtagswahl ausverhandelt hatten, die am 8. Oktober stattfand.

Reform des HVTG

Wie dem nun beschlossenen Entwurf zu entnehmen ist, plant die Große Koalition in Hessen eine Reform des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG), das faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten soll:

Gute und verantwortungsvolle Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden eines Wettbewerbs um die niedrigsten Löhne sein.

Die Koalitionäre nehmen überdies „zur Kenntnis“, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Steigerung der Zahl von Tarifverträgen als wichtiges Instrument der Sozialpartnerschaft und sozialen Marktwirtschaft zu fördern.

Um diese Zielsetzungen durch die Reform des HVTG zu erreichen, sollen Aufträge im Bereich von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei der Auftragsausführung zur Entlohnung nach den Regelungen eines repräsentativen Tarifvertrages verpflichten.

Die Verpflichtung sei an Subunternehmer weiterzureichen, wobei auch angestrebt wird, Subunternehmerketten – soweit zulässig – auf drei zu begrenzen.

Mittelstand und Handwerk stärken

Das HVTG soll außerdem „intelligent“ verfasst werden, um zugleich auch den heimischen Mittelstand und das Handwerk zu stärken. Denn das geltende Vergaberecht sei für Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, mit hohen Aufwänden und Bürokratie verbunden, wie die beiden Parteien anerkennen.

Angekündigt werden in diesem Kontext eine Prüfung „vergabefremder Kriterien“ sowie die Anhebung der Vergabefreigrenze auf einen Auftragswert von 20.000 €. Die Schwellenwerte in § 12 HVTG sollen anpasst und die Kommunen bei der Anwendung der vereinfachten Vergabeverfahren begleitet werden.

Auf europäischer Ebene will sich die Koalition für schnellere und einfachere Planungs- und Vergabeverfahren und gegen neue bürokratische Hemmnisse einsetzen.

Titelbild: Martin Kraft // photo.martinkraft.com, CC BY-SA 3.0