Seit dem 1. Dezember gelten in Niedersachsen für die unmittelbare Landesverwaltung und die nachgeordneten Behörden neue Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung. Von den Regelungen erhofft sich das Land ein Einsparpotential von rund 15 Prozent der durch öffentliche Beschaffung ausgelösten Emissionen.

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Der in den Verwaltungsvorschriften verwendete Nachhaltigkeitsbegriff umfasst gemäß Begriffsbestimmung sowohl die typischen umweltbezogenen, also auch soziale, qualitative und innovative Aspekte. Gleichwohl nimmt der Umweltaspekt den größten Raum ein. So soll beispielsweise die Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen nachhaltiger ausgerichtet werden. Das betrifft Lebensmittel aus biologischer Produktion sowie saisonale Waren.

Im Baubereich sollen nachwachsende Baustoffe, gütegesicherten Recyclingbaustoffe oder ein prozentualer Anteil dieser Stoffe beim Einkauf von Bauleistungen berücksichtigt werden können.

Die neuen Regelungen beinhalten auch eine Negativliste mit Leistungen, die von der unmittelbaren Landesverwaltung überhaupt nicht mehr beschafft werden dürfen. Darunter fällt beispielsweise der Einkauf von Einweggeschirr und Einwegbesteck zur Verwendung in Kantinen und Mensen.

Wirtschaftlichkeit bleibt das zentrale Gebot

Die Vorschriften sollen solchen Unternehmen helfen, die zwar nachhaltige Produkte anbieten, aber nicht die preisgünstigsten Leistungen anbieten können. Wirtschaftsminister Olaf Lies dazu:

„Wirtschaftlichkeit bleibt das zentrale Gebot. Es ist aber kein Automatismus, dass immer das günstigste Produkt das wirtschaftlichste ist. Wir möchten die Unternehmen ermutigen, auf die von uns geschaffenen Anreize zu reagieren und mehr nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anzubieten.“

Dazu soll soll der Lebenszyklus von Produkten und Leistungen durch die Landesvergabestellen bei der Beschaffung beachtet werden, wodurch das Produkt mit dem günstigsten Anschaffungspreis nicht immer automatisch das Wirtschaftlichste sei. Es sollen demnach langfristig mehr Produkte eingekauft werden, die länger halten, weniger Energie verbrauchen, leichter recycelt oder wiederverwendet werden können. Auch die monetäre Bewertung von Treibhausgasemissionen, also ein „CO2-Schattenpreis“, kann damit künftig in die Gesamtbewertung mit einfließen.

Die Verwaltungsvorschriften samt weiterführender Informationen stehen unter Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen als Download zur Verfügung.

Titelbild: Ash from Modern Afflatus – Unsplash