Mit einem Rundschreiben hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 04. Oktober 2023 vergaberechtliche Erleichterungen bekanntgegeben.

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Im März 2022 hatte Rheinland-Pfalz wie die meisten übrigen Bundesländer mit Vergabeerleichterungen auf die besonderen Anforderungen infolge der hohen Zahl an Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine reagiert.

Mit einem Rundschreiben vom 4. Oktober 2023 ist diese Regelung außer Kraft gesetzt und wird wird durch neue Regelungen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ersetzt, die am Folgetag, also dem 5. Oktober in Kraft traten.

Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Verfahren

Demnach seien Erleichterungen bei der Beauftragung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen für kurzfristig erforderlich werdende Beschaffungen zur Sicherstellung von Unterkunft und Versorgung von Flüchtlingen (nicht nur aus der Ukraine) geboten. Verfahren zur Vergabe von solchen öffentlichen Aufträgen müssten schnell und effizient, aber auch rechtssicher durchgeführt werden können.

Für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergaben und freihändige Vergaben ohne nähere Begründung werden die folgenden Wertgrenzen festgelegt:

Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb)Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe
Bauleistungen nach VOB/A1,0 Mio. Euro (bisher: 200.000 Euro)100.000 Euro (bisher: 40.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO100.000 Euro (bisher: 80.000 Euro)100.000 Euro (bisher: 40.000 Euro)

Sachlicher Geltungsbereich

Die Regelungen gelten für die folgenden Maßnahmen im Kontext der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

  • Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen und des Landes,
  • Herrichtung überlassener Bundes- oder Landesliegenschaften,
  • Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise,
  • Versorgung der ankommenden Flüchtlinge (z.B. Verpflegung, soziale Dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen).

Gültig bis zum 31. Dezember 2024

Erfasst werden zudem Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stehen, die insbesondere der Stärkung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit des Landes und der Kommunen sowie der größeren Unabhängigkeit von Russland dienen. Dies betrifft Bereiche wie die Cybersicherheit, den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr.

Die Regelungen sind seit dem 5. Oktober 2023 in Kraft und sind befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Titelbild: Frank Dettenbach, CC BY-SA 3.0