Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung sind verpflichtet, bis 2026 mindestens 50 Prozent der Textilien mit Ausnahme von Sondertextilien nachhaltig zu beschaffen. Ein Stufenplan soll dabei unterstützen.

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Die Bundesregierung hat in ihrem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit in 2021 das Ziel bekräftigt, „möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“. Diese Zielsetzung ist für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung verbindlich.

Bereits seit dem 15. März ist ein Stufenplan zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels in Kraft, der sich als handlungsleitendes Dokument an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung richtet. Grundlage des Stufenplans ist der im Januar 2021 erstmals von der Bundesregierung veröffentlichteLeitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“, über den das cosinex Blog bereits berichtete.

50 % Nachhaltigkeit bis 2026

Das ursprüngliche Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2017 sah die Erreichung des 50-Prozent-Ziels bereits für 2020 vor. Der nun vorliegende Stufenplan soll Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung dabei unterstützen, die Zielsetzung bis 2026 zu erreichen. Der Stufenplan definiert die dafür notwendigen übergreifenden Umsetzungsschritte. Sie betreffen

  • die schrittweise Steigerung der nachhaltigen öffentlichen Textilbeschaffung,
  • den Austausch und unterstützende Maßnahmen zur nachhaltigen Textilbeschaffung sowie
  • die Weiterentwicklung und das Monitoring der nachhaltigen öffentlichen Textilbeschaffung.

Die Umsetzungsschritte sind mit zeitlichen Zielen versehen.

Textilbeschaffung: Jährlich 10 % mehr Nachhaltigkeit

Hinsichtlich der Steigerung der nachhaltigen öffentlichen Textilbeschaffung sieht der Stufenplan ein schrittweises Vorgehen vor. Demnach soll noch bis Ende 2023 das Beschaffungsvolumen, welches die Nachhaltigkeitsanforderungen entlang aller drei Stufen der Textillieferkette erfüllt, auf mindestens 10 % erhöht werden.

Dieser Anteil soll jährlich um 10 % steigen, so dass Ende 2026 die Zielsetzung von 50 % erreicht ist. Dabei wird zwischen drei Produkteigenschaften beziehungsweise „Stufen“ unterschieden, wie folgende, dem Stufenplan entnommene Grafik darstellt:

BMZ & BMUV: Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Ausnahme Sondertextilien

Die Zielsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie gilt nicht für sogenannte Sondertextilien. Dabei handelt es sich laut Glossar des Leitfadens der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung um Textilien, die vor gesundheitlicher Gefahr unter anderem durch Schusswaffen, Chemikalienkontakt, radioaktive Strahlung oder Krankheitserreger schützen. Dazu zählen einsatzrelevante Bekleidungs- und Ausrüstungsartikel mit besonderen militärischen oder polizeilichen Anforderungen, also unter anderem die gesamte Feld- und Einsatzbekleidung der Bundeswehr.

Quelle und Hintergrund

Der Stufenplan wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) verfasst. Er steht hier zum Download zur Verfügung (PDF, 24 Seiten).

Titelbild: Jake Hills – Unsplash