Seit dem 1. Oktober sind mit dem VOB 2019 Ergänzungsband 2023 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in Kraft. Sie ersetzen die Vertragsbedingungen der VOB/C.

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Mit Erlass vom 23. September hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den VOB 2019 Ergänzungsband 2023 eingeführt. Der Erlass ist Teil der Ausgabe Nr. 46/2023 des Gemeinsamen Ministerialblatts und steht hier zum Download zur Verfügung.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“ (DVA) und dessen Ausschüssen erarbeitet und fortgeschrieben. Dabei handelt es sich um einen Verein, dessen Vorsitz von dem für das Bauwesen zuständigen Bundesministerium gestellt wird, seit 2021 also dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Dieses verweist in seinem Erlass wiederum auf den DIN/Beuth Verlag, der die VOB und entsprechend auch den Ergänzungsband 2023 herausgibt. Hintergrund ist, dass die VOB auch als Deutsche Norm herausgegeben wird, die VOB/C beispielsweise als DIN 18299.

Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden

Zu den Änderungen zählt eine generelle Öffnungsklausel zur Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden, die durch den Hauptausschuss Allgemeines des DVA, unter Beteiligung der Hauptausschüsse Hoch- und Tiefbau eingeführt wurde.

Ferner wurden 16 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) fachtechnisch fortgeschrieben und überarbeitet, sie umfassen unter anderem Bohrarbeiten, Kampfmittelräumarbeiten, Verkehrssicherungsarbeiten und Naturwerksteinarbeiten.

Drei neue ATV

Die ATV DIN 18322 “Kabelleitungstiefbauarbeiten“ wurden redaktionell überarbeitet, drei ATV wurden neu aufgestellt und erstmalig in die VOB aufgenommen:

  • ATV DIN 18327 “Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden“
  • ATV DIN 18328 “Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen“
  • ATV DIN 18448 “Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen“

Der Erlass ist seit dem 01. Oktober 2023 in Kraft.

Quelle: Müller-Wrede Rechtsanwälte

Titelbild: EJ Yao – Unsplash