Kommission und Rat der EU haben neue CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge geschaffen. Für die Beschaffung emissionsfreier Stadtbusse bereits ab 2030 werden Wertungskriterien und deren Gewichtung vorgeschrieben.
Problem und Zielsetzung der Kommission
Auf Lastkraftwagen, Stadtbusse und Reisebusse entfallen rund 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU und über 25 % der Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr. Zudem sind die Emissionen dieser schweren Nutzfahrzeuge seit 2014 mit Ausnahme von 2020 jedes Jahr gestiegen.
Die aktuellen Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge stammen aus dem Jahr 2019 und stehen mit den Klimazielen der EU nicht mehr im Einklang. Daher strebt die Europäische Kommission neue CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge an.
Im Februar hatte sie daher einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt, der neue CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 vorsieht, mit ganz praktischen Auswirkungen für öffentliche Aufträge in diesem Bereich.
Jüngst haben sich die im Rat der Europäischen Union organisierten EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt, die als Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Parlament dient.
Neue Regeln und deren Ausnahmen
Darin gehen die Mitgliedsstaaten in Teilen über das Kommissionspapier hinaus. So wird ab 2030 nun eine Emissionsreduktion von 45 % angestrebt – die Kommission sah hier noch 30 % vor.
Zudem wird eine Zielvorgabe von 100 % emissionsfreien Stadtbussen bis 2035 eingeführt, wobei bis 2030 ein Zwischenziel von 85 % für diese Klasse festgelegt wird. Überlandbusse seien von dieser Zielvorgabe auszunehmen.
Ausnahmen von diesen Zielvorgaben gelten ferner für
- Hersteller kleiner Stückzahlen,
- Fahrzeuge für Bergbau-, Forst- und Landwirtschaftszwecke,
- Fahrzeuge für den Einsatz durch Streitkräfte und die Feuerwehr,
- Fahrzeuge für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und durch medizinische Dienste
- und für Arbeitsfahrzeuge wie Müllfahrzeuge.
Wertungskriterien für die Beschaffung von Stadtbussen
Für Vergabestellen relevant wird vor allem der neue Artikel 3c Öffentliche Vergabeverfahren sein, welcher der bestehenden Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge von 2019 hinzugefügt werden soll.
Dieser sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von Stadtbussen auf bestimmte Zuschlagskriterien (technische Spezifikationen) stützen sollen. Dabei sei der Beitrag des Angebots zur Versorgungssicherheit zu werten, indem mindestens eines der folgenden Kriterien angewendet wird:
- Anteil der Produkte aus Angeboten aus Drittländern, die keine GPA-Vertragsstaaten sind;
- Verfügbarkeit wesentlicher Ersatzteile für den Betrieb der Ausrüstung, die Gegenstand der Ausschreibung ist;
- Zusage des Bieters, dass sich etwaige Änderungen seiner Lieferkette während der Ausführung des Auftrags nicht nachteilig auf die Ausführung des Auftrags auswirken;
- Bescheinigung oder Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die Lieferkette des Bieters so organisiert ist, dass er die Anforderungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit erfüllen kann
Wird dieser Beitrag des Angebots zur Versorgungssicherheit als Zuschlagskriterium herangezogen, so ist er in den Zuschlagskriterien mit 15 % bis 40 % zu gewichten.
Inkrafttreten und Evaluierung
Der Rat hat die Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge am 13. Mai förmlich angenommen und damit die geltenden EU-Vorschriften geändert und verschärft. Die aktualisierten Vorschriften legen für 2030, 2035 und 2040 neue Zielvorgaben für CO₂-Emissionen des Straßenverkehrs fest.
Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung sollen 2027 von der Kommission überprüft werden. Unter anderem wird die Kommission auch die Möglichkeit prüfen müssen, eine gemeinsame Methode zu entwickeln, gemäß der die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von neuen schweren Nutzfahrzeugen bewertet und gemeldet werden können.
Quellen und Links
- Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im Hinblick auf die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/956 vom 14. Februar 2023
- Beratungsergebnis des Rates der Europäischen Kommission: Vorschlag für obige Verordnung mit Änderungen gegenüber der Kommissionsfassung
- Verordnung zur Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
- Abstimmungsergebnis
- Schwere Nutzfahrzeuge: Rat und Parlament einigen sich auf niedrigere CO₂-Emissionsgrenzen für Lkws, Busse und Anhänger (Pressemitteilung, 18. Januar 2024)
- Saubere und nachhaltige Mobilität (Hintergrundinformationen)
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