Kommission und Rat der EU wollen neue CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge schaffen. Für die Beschaffung emissionsfreier Stadtbusse bereits ab 2030 werden Wertungskriterien und deren Gewichtung vorgeschrieben.

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Problem und Zielsetzung der Kommission

Auf Lastkraftwagen, Stadtbusse und Reisebusse entfallen rund 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU und über 25 % der Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr. Zudem sind die Emissionen dieser schweren Nutzfahrzeuge seit 2014 mit Ausnahme von 2020 jedes Jahr gestiegen.

Die aktuellen Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge stammen aus dem Jahr 2019 und stehen mit den Klimazielen der EU nicht mehr im Einklang. Daher strebt die Europäische Kommission neue CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge an.

Im Februar hatte sie daher einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt, der neue CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 vorsieht, mit ganz praktischen Auswirkungen für öffentliche Aufträge in diesem Bereich.

Jüngst haben sich die im Rat der Europäischen Union organisierten EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt, die als Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Parlament dient.

Neue Regeln und deren Ausnahmen

Darin gehen die Mitgliedsstaaten in Teilen über das Kommissionspapier hinaus. So wird ab 2030 nun eine Emissionsreduktion von 45 % angestrebt – die Kommission sah hier noch 30 % vor.

Zudem wird eine Zielvorgabe von 100 % emissionsfreien Stadtbussen bis 2035 eingeführt, wobei bis 2030 ein Zwischenziel von 85 % für diese Klasse festgelegt wird. Überlandbusse seien von dieser Zielvorgabe auszunehmen.

Ausnahmen von diesen Zielvorgaben gelten ferner für

  • Hersteller kleiner Stückzahlen,
  • Fahrzeuge für Bergbau-, Forst- und Landwirtschaftszwecke,
  • Fahrzeuge für den Einsatz durch Streitkräfte und die Feuerwehr,
  • Fahrzeuge für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und durch medizinische Dienste
  • und für Arbeitsfahrzeuge wie Müllfahrzeuge.

Wertungskriterien für die Beschaffung von Stadtbussen

Für Vergabestellen relevant wird vor allem der neue Artikel 3c Öffentliche Vergabeverfahren sein, welcher der bestehenden Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge von 2019 hinzugefügt werden soll.

Dieser sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von Stadtbussen auf bestimmte Zuschlagskriterien (technische Spezifikationen) stützen sollen. Dabei sei der Beitrag des Angebots zur Versorgungssicherheit zu werten, indem mindestens eines der folgenden Kriterien angewendet wird:

  1. Anteil der Produkte aus Angeboten aus Drittländern, die keine GPA-Vertragsstaaten sind;
  2. Verfügbarkeit wesentlicher Ersatzteile für den Betrieb der Ausrüstung, die Gegenstand der Ausschreibung ist;
  3. Zusage des Bieters, dass sich etwaige Änderungen seiner Lieferkette während der Ausführung des Auftrags nicht nachteilig auf die Ausführung des Auftrags auswirken;
  4. Bescheinigung oder Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die Lieferkette des Bieters so organisiert ist, dass er die Anforderungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit erfüllen kann

Wird dieser Beitrag des Angebots zur Versorgungssicherheit als Zuschlagskriterium herangezogen, so ist er in den Zuschlagskriterien mit 15 % bis 40 % zu gewichten.

Nächste Schritte

Die allgemeine Ausrichtung des Rates der Europäischen Union dient als Mandat für weitere Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Ausgestaltung des Rechtsakts. Das Ergebnis der Verhandlungen muss vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden.

Quellen und Links

Titelbild: Adobe Stock – chalabala