Bei der Ermittlung der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter ist das Transparenzregister eine maßgebliche Quelle. GmbHs müssen seit dem 1. Juli 2023 ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Getan haben das nach Auskunft der Bundesregierung bislang nur knapp über 60 %.

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Mit Einführung der eForms wird das Transparenzregister für Vergabestellen ein potentiell relevantes Nachschlagewerk, dient es doch der Ermittlung der Eigentümer obsiegender Bieter und ihrer Nationalitäten. Darüber berichteten wir bereits im cosinex Blog.

Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf Fragen der Fraktion Die Linke gibt Einblicke in den Datenbestand des Registers.

Hintergrund der Fragen ist das Ende der so genannten Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs am 30. Juni 2023. Denn der Vollzug von Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten wurde zeitlich gestaffelt:

  • für Aktiengesellschaften (AG, SE) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31. März 2023,
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, (Europäische) Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30. Juni 2023 und
  • für sonstige Gesellschaften, insbesondere eingetragene Personengesellschaften bis zum 31. Dezember 2023.

Noch vor einem Jahr hätten von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbH lediglich 740.649 Eintragungen vorgelegen, wie die Fragesteller unter Bezug auf eine ältere Antwort der Bundesregierung erklären.

Seitdem stelle sich laut Bundesregierung die Entwicklung der eingetragenen Organisationen und Vereinigungen folgendermaßen dar:

DatumAnzahl Rechtseinheiten mit eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten
31.08.20221.017.655
30.09.20221.047.107
31.10.20221.061.280
30.11.20221.341.239
31.12.20221.593.939
31.01.20231.609.129
28.02.20231.648.236
31.03.20231.663.805
30.04.20231.689.934
31.05.20231.708.623
30.06.20231.725.488
31.07.20231.746.086
31.08.20231.761.695

Aufgeschlüsselt nach Rechtsformen ergibt sich die folgende Darstellung mit Stand 11. September 2023. Die Spalte Anteil in % beruht auf unserer eigenen Berechnung:

RechtsformAnzahl im TransparenzregisterMitteilung der wirtschaftlich BerechtigtenAnteil in %
Aktiengesellschaft13.01411.18085,9 %
Eingetragene Genossenschaft9.6276.40666,5 %
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)4518017,7 %
Gesellschaft mit beschränkter Haftung1.527.931957.87862,7 %
Kommanditgesellschaft300.754207.65169 %
Kommanditgesellschaft auf Aktien39532883 %
Offene Handelsgesellschaft22.4519.73043,3 %
Partnerschaftsgesellschaft17.6758.76049,6 %
Europäische Genossenschaft261661,5 %
Societas Europaea1.02891489 %
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit16910964,5 %
Trust38637196,1%
Stiftung5.1635.163100 %
Sonstige (Stiftungen ohne konkrete Rechtsform)20.57520.17798,1 %
Verein621.053541.34787,2 %
Ausländische Vereinigung2.6412.60098,4 %

Rund 47.000 „fiktive“ wirtschaftlich Berechtigte

Verläuft die Prüfung nach wirtschaftlich Berechtigten ergebnislos oder existieren keine „wahren“ wirtschaftlich Berechtigten, so ist ein „fiktiv“ wirtschaftlich Berechtigter zu ermitteln, bei dem es sich um den gesetzlichen Vertreter, den geschäftsführenden Gesellschafter oder den Partner des Vertragspartners handeln kann.

Dieser Fall ist rund 47.000 mal eingetreten. Die Anzahl der ausgewählten Gründe seit dem Januar 2023 schlüsselt die Bundesregierung folgendermaßen auf:

  • Kein tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter vorhanden 42.821
  • Ermittlung nicht möglich 4.145

80.000 Unstimmigkeitsmeldungen in 2023

§ 23a des Geldwäschegesetzes (GWG) regelt die Meldung von Unstimmigkeiten im Transparenzregister. Deren Zahl hat sich seit 2020 mehr als verzehnfacht und erfolgt weit überwiegend durch die zum Registereintrag Verpflichteten, kaum hingegen durch Behörden:

JahrVerpflichteteBehördenGesamt
20208.85078.857
202118.016318.019
202234.221334.224
2023180.579680.585

Titelbild: bastiaan – Pixabay

Fussnoten

  1. Stand: 8. September 2023