Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.

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Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und des damit verbundenen Aufkommens an Geflüchteten wurden die Wertgrenzen, die zur Bewältigung der Corona Pandemie im April 2020 befristet angehoben wurden, erneut und bis zum 31.12.2024 verlängert.

Freihändige Vergaben sind demnach weiterhin bis zu einer Summe von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Maßnahme stärkt saarländische Wirtschaft

Innenminister Reinhold Jost zufolge sei dies ein „wichtiger und notwendiger Schritt“. Die Maßnahme ermögliche den saarländischen Kommunen, „effizient und ohne bürokratische Hindernisse zu agieren“.

Deren Handlungsfähigkeit sei insbesondere aufgrund der anhaltenden Flüchtlingsproblematik im Bereich der Vergabe sicherzustellen. So könnten Aufträge weiterhin zügig vergeben und Wohnraum schnell zur Verfügung gestellt werden. Die Verlängerung um ein volles Jahr fördere zudem nicht nur die Planungssicherheit bei den Kommunen, sondern stärke auch die heimische Wirtschaft.

Ein entsprechender Erlass ist aktuell (23. Oktober) noch nicht auffindbar. Die bisherigen Verlängern der Vergabeerleichterungen finden Sie in unserem Beitrag zum Vergaberecht im Saarland.